Mund-, Zahn-, Kieferklinik

Hinweise zum Zahnmedizinstudium

 

 


 

 

Rechtliche Grundlagen

für das Zahnmedizinstudium an der Universität Heidelberg sind diePrüfungsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen in der Fassung vom22.4.1971 (BGBl I, Nr.36 vom 30.4.1971) sowie die Studienordnung fürden Studiengang Zahnheilkunde der Universität Heidelberg. Die Prüfungsordnung regelt Aufbau, Gliederung und Dauer des Studiums, den Fächerkanon sowie Prüfungsstoff und Prüfungsvoraussetzungen. Die Studienordnungregelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung die Aufeinanderfolge undgegebenenfalls die Voraussetzungen für die Zulassung zu den einzelnenUnterrichtsveranstaltungen. Weiter definiert sie die Voraussetzungenfür die Erteilung der Leistungsnachweise (Scheinvergabe), dieWiederholbarkeit von Lehrveranstaltungen und universitätsinternenPrüfungen.

 

Durch die gesetzlichen Vorgaben ist das Zahnmedizinstudiumstark reglementiert. Der Student muß mit einer Belastung von mindestens35 Stunden je Semesterwoche für die Teilnahme an denPflichtveranstaltungen rechnen, die Voraussetzung für die Zulassung zuden Staatsprüfungen sind. Schwerpunktsetzungen innerhalb des Studiumssind daher nur sehr beschränkt möglich, z.B. über die wissenschaftlicheArbeit (Promotion).

 

 

Gliederung des Studiums und Staatsprüfungen

D ie Zahnärzte und Zahnärztinnen werden für ihren Berufwissenschaftlich und praktisch ausgebildet. Die Ausbildung dauertmindestens zehn Semester und umfasst einen vorklinischen und einenklinischen Studienteil von je fünf Semestern Dauer. JederStudienabschnitt wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen.

 

Im vorklinischen Studienabschnitt werden zum einen dietheoretisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen für das spätereVerständnis der Krankheitslehre und der klinischen Behandlung gelehrt.Aufbauend auf den naturwissenschaftlichen Grundlagenfächern Biologie,Physik und Chemie für Mediziner und Zahnmediziner folgen dieeigentlichen vorklinischen Fachgebiete Anatomie, Physiologie undBiochemie.

 

Parallel zu dieser theoretischen Unterweisung und der Einführung indie Werkstoffkunde werden in technischen Kursen eingehend die manuellenFähigkeiten der Studierenden trainiert, da eine ausreichende technischeFertigkeit nur dann zu gewinnen ist, wenn die Ausbildung hierin gleichmit Beginn des Studiums einsetzt. Im Kursus der technischen Propädeutiküben die Studierenden das Anfertigen von zahntechnischen Arbeiten wieBiegen, Löten, Giessen und erhalten eine Unterweisung in die Prophylaxeim Hinflick auf spätere klinische Belange. In den Phantomkursenerlernen sie die Grundzüge der restaurativen Zahnmedizin in Theorie undPraxis.

 

Im Rahmen ihres Studiums benötigen Studierende sogenannteInstrumentenkoffer für den vorklinischen und klinischen Teil desStudiums. Insgesamt müssen die Studierenden mit Kosten in Höhe von DM15.000 für solche Instrumente rechnen. Ein Drittel der Kosten, nämlichDM 5.000, entstehen bereits in den ersten drei vorklinischen Semestern.

 

Während des vorklinischen Studienabschnitts sind zweiStaatsprüfungen abzulegen. Die naturwissenschaftliche Vorprüfung kannfrühestens nach einem zweisemestrigen Studium absolviert werden. Sieumfasst die Fächer Physik, Chemie und Biologie und erfolgt mündlich.Die naturwissenschaftliche Vorprüfung stellt im Studienverlauf keineZäsur dar, ist jedoch Voraussetzung für die Meldung zur zahnärztlichenVorprüfung.



Die zahnärztliche Vorprüfung kann frühestens nach fünfSemestern abgelegt werden. Sie umfasst die Fächer Anatomie,Physiologie, Biochemie und Zahnersatzkunde und erfolgt mündlich undpraktisch. Das Bestehen der zahnärztlichen Vorprüfung ist Voraussetzungfür die Aufnahme des klinischen Studiums.


Im klinischen Studienabschnitt erlernen die Studierendenschrittweise die wissenschaftlichen Grundlagen der Krankheitslehre. Dieeigentlichen zahnmedizinischen Kernfächer umfassen die Bereiche Zahn- ,Mund- und Kieferkrankheiten, Zahn-, Mund- und Kieferchirurgie,Zahnerhaltungskunde, Zahnersatzkunde und Kieferorthopädie. DieStudierenden werden mit den Techniken der Anamneseerhebung, derDiagnose und Prognosestellung und der Festlegung eines Heilplansvertraut gemacht. Sie sollen die verschiedenen Methoden derzahnärztlichen Behandlungen und die Operationstechnik erlernen.



Die Verbindung mit der Allgemeinmedizin erfolgt über dieUnterweisung in den Fachgebieten Pathologie, Pharmakologie, Hygiene,Innere Medizin, allgemeine Chirurgie, Dermatologie und HNO Heilkunde.
Nacheiner gründlichen Vorbereitung am Phantom und in der Technik steht dieklinisch praktische Ausbildung mit selbständig unter Aufsichtdurchgeführten Behandlungsmaßnahmen am Patienten im Vordergrund.



Der klinische Studienabschnitt führt frühestens nach fünfSemestern zur zahnärztlichen Prüfung. Die mehrmonatige Prüfung erfolgtin elf Fächern mündlich und praktisch. Nach bestandener zahnärztlicherPrüfung kann der Kandidat bei der zuständigen Landesbehörde dieErteilung der Bestallung als Zahnarzt beantragen.



Die Promotion bietet den Studierenden der Zahnmedizin inbesonderer Weise Gelegenheit, sich in wissenschaftlichem Denken zuüben. Dies soll sie dazu befähigen, die Fortschritte der medizinischenForschung in ihre zukünftige Tätigkeit zu integrieren. DiePromotionsarbeit wird i.d.R. bereits während des Studiums begonnen. DieWahl des wissenschaftlichen Themas ist in allen in der Ausbildungvertretenen medizinischen Fächern möglich und steht den Studierendenfrei. Sie richtet sich einerseits nach den spezifischen Interessen desPromovenden, zum anderen nach den Forschungsmöglichkeiten des gewähltenFaches. Forschungsaktivitäten der Heidelberger Universitätsklinik fürMund-, Zahn- und Kieferkrankheiten liegen in den BereichenBiomaterialien, Werkstoff und Materialprüfung, dentale Radiologie,kraniofaziale Chirurgie, Dysgnathien , Zellkulturforschung, Tumorgeneseund -therapie.



Zulassung


Im Fach Zahnmedizin besteht eine Zulassungsbeschränkung.Bewerbungen sind zu den üblichen Fristen (15. Juli, 15. Januar) zurichten an die
Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen (ZVS)
Postfach
44128 Dortmund
Tel. 02 31-10 81 0.

 

Kontakt


Universitätsklinik für Mund-, Zahn- und Kieferkrankheiten
Im Neuenheimer Feld 400
69120 Heidelberg

Tel.: 0 62 21/56-60 41

 

 

 


 

Zur Beachtung:

 


Wer zu den jeweiligen Operationskursen eingetragen istundaufgrund anderer Verpflichtungen in der Ambulanz / auf StationdiesenTermin nicht wahrnehmen kann, hat sich rechtzeitig umeinenTauschpartner zu bemühen.



Wer als Auscultando / Practicando seine Ambulanzwoche abzuleistenhat,ist von der Vorlesungsteilnahme freigestellt und sollte vonseinenStudienkollegen beim Vorlesungsassistenten entschuldigt werden.



Wer seine Stationswoche abzuleisten hat, ist vonderVorlesungsteilnahme freigestellt und sollte von seinenStudienkollegenbeim Vorlesungsassistenten entschuldigt werden.



Wer im Rahmen der Vorlesung für die Patientenvorstellung eingeteilt ist und gleichzeitig für die Stationswocheoderals Auskultando / Practicando eingetragen ist, sollte sichrechtzeitigeinen Tauschpartner für die Patientenvorstellung suchen.

 

Testate für die Stationswoche werden ausschließlich vom Oberarzt oder 1. Stationsarzt vergeben, Testate der Ambulanzwoche werden ausschließlich von den Oberärzten erteilt. Gastärzte und PJ's sind nicht zur Unterschrift befugt.

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