Für wen kommt Kyphoplastie nicht in Frage?
Nicht bei allen Patienten mit Rückenschmerzen und Wirbelkörperbrüchen ist eine Kyphoplastie sinnvoll.
Ausgeschlossen sind Patienten
bei denen aus medizinischen Gründen eine Narkose oder Operation nicht möglich ist;
die an Gerinnungsstörungen leiden (Gefahr der unstillbaren Blutung). Denn käme es zu Einblutungen in den Rückenmarkskanal, könnte ihr Druck auf das Rückenmark Nervenschäden verursachen;
mit Infektionen im Bereich des zu behandelnden Wirbelsäulenabschnittes, z. B. einer Wirbelentzündung (Spondylitis) oder einer Knochenmarkentzündung (Osteomyelitis);
mit Infektionen der Haut;
mit Hinterkanteninstabilität. Die Hinterkante eines Wirbels ist die Seite, die zum Rückenmark hin zeigt. Bei einer Kyphoplastie käme es womöglich zu Verletzungen des Rückenmarks, weil sich ein Knochenfragment oder der eingespritzte Zement durch die fragile Hinterkante in den Rückenmarkskanal schieben könnte;
bei denen eine Auflösung des Knochens stattfindet mit Einbruch in den Rückenmarkskanal;
die an Schmerzen ohne sicheren Bezug zum Wirbeleinbruch leiden;
mit Wirbelsäulenverkrümmungen ohne Schmerzen;
mit Deformierungen von Halswirbelkörpern;
mit Bandscheibenbeschwerden;
mit hochgradigen Verschleißerscheinungen an den Wirbelkörpern, die eine sichere Platzierung der Instrumente für die Kyphoplastie nicht mehr erlauben.
Der Wirbelkörper ist bereits vollständig zusammengebrochen (Markierung), es ist keine Kyphoplastie mehr möglich.
Abb.: Universitätsklinikum Heidelberg.





