Was Sie noch wissen sollten ...
wie Ihre Kosten abgerechnet werden
Kostenübernahme
Die allgemeinen Krankenhausleistungen rechnet
das Klinikum direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen
ab. Gesetzlich versicherte Patienten legen
deshalb bei ihrer Aufnahme ihre Krankenversichertenkarte
vor. Privatpatienten benötigen eine
Bescheinigung Ihrer Krankenkasse zur Kostenübernahme.
Alle anderen Patienten sind Selbstzahler und
leisten vor ihrer Aufnahme in die Klinik eine
Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen
Behandlungskosten. Dies gilt auch für ausländische
Patienten.
Zuzahlung
Gesetzlich versicherte Patienten, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben, entrichten für jeden
stationären Behandlungstag (einschließlich
Entlassungstag) eine Zuzahlung von 10 Euro für
maximal 28 Kalendertage im Jahr. Zuzahlungen
werden nach Abschluss der Behandlung in
Rechnung gestellt.
Praxisgebühr
Für die ambulante Behandlung im Universitätsklinikum
ist grundsätzlich ein Überweisungsschein
notwendig (Ausnahme: Mund-Zahn-Kieferklinik).
Bitte die Überweisung immer bei der ersten
Vorstellung pro Quartal mitbringen. Dadurch
entfällt die gesetzlich vorgeschriebene Praxisgebühr
von 10 Euro pro Quartal.
Auch Kinder und Erwachsene mit einer gültigen
Befreiungsbescheinigung zahlen keine Gebühr.
Die Praxisgebühr wird nur bei folgenden Behandlungen
erhoben:
- Behandlung in der Mund-Zahn-Kieferklinik
- Notfall-Behandlung
- ambulante Operation / stationsersetzender Eingriff (wenn kein Überweisungsschein vorgelegt wird)
- Behandlung in der Psychiatrischen Institutsambulanz (wenn kein Überweisungsschein vorgelegt wird)
Für ambulante Behandlungen in der Zahnklinik wird die Gebühr vor Behandlungsbeginn in bar erhoben. In den anderen Ambulanzen erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung (Formular mit Überweisungsträger).
Wahlleistungen
Gerne können Sie zusätzlich zu den allgemeinen
Krankenhausleistungen so genannte Wahlleistungen
in Anspruch nehmen, die Ihnen gesondert
in Rechnung gestellt werden. Je nach Privatversicherung
erstattet Ihnen Ihre private Krankenkasse
die Kosten. Über die Berechnung der Wahlleistungen
werden Sie zuvor ausführlich informiert.
Als Privatpatient werden Sie persönlich vom
Ärztlichen Direktor (gegebenenfalls stellvertretend
durch einen erfahrenen Oberarzt) behandelt. Auch
die Unterbringung (Ein- oder Zweibettzimmer)
kann vereinbart werden. Kliniken, die nur Zweibettzimmer
haben, bieten diese als Regelleistung
allen Patienten an.
Wahlleistungen für Ein- und Zweibettzimmer
werden direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung
abgerechnet, sofern eine Bescheinigung der
Kostenübernahme vorliegt. Wir bemühen uns,
allen Wünschen auf ein Ein- bzw. Zweibettzimmer
nachzukommen. Bitte haben Sie Verständnis, dass
in Einzelfällen Kapazitäten begrenzt sind oder aus
medizinischen Gründen andere Patienten entsprechend
untergebracht werden müssen.
Wie werden Kosten für den Klinikaufenthalt
abgerechnet?
Entgelte
Untersuchungen, Operationen oder andere
Behandlungen werden nach Fallpauschalen
vergütet und nicht mehr nach der Zahl der Tage,
die ein Patient im Krankenhaus verbringt. Für
besonders aufwändige Leistungen (z.B. Implantate
oder Arzneimittel) können ergänzend Zusatzentgelte
berechnet werden.
Die Fallpauschale hängt von der Diagnose am
Ende des stationären Aufenthaltes ab sowie von
den diagnostischen bzw. therapeutischen Leistungen
im Verlauf der Behandlung.
In der Patientenaufnahme liegen zu Ihrer Einsicht bereit:
- Fallpauschalenkatalog
- Entgelttarif
- Allgemeinen Vertragsbestimmungen
Kasse
Einzahlungen Bareinzahlung oder mit Kreditkarten
(Visa, Eurocard, American Express) können Sie an
den Kassen des Klinikums vornehmen:
Medizinische Klinik
bei der Zentralen Patientenaufnahme, Ebene 00
Tel. 06221/567122
Kopfklinik
bei der Patientenaufnahme in der Eingangshalle
Hauptkasse des Klinikums Tel. 06221/56 35869
Chirurgische Klinik
im Erdgeschoss, Haupteingang links
Tel. 06221/567101
Kinderklinik
im Erdgeschoss, Haupteingang rechts
Tel. 06221/567111
Klinikum Bergheim
in der Frauenklinik, Untergeschoss
Tel. 06221/567104
Überweisungen
an das Universitätsklinikums Heidelberg können Sie auf folgende Konten tätigen:
Sparkasse Heidelberg
BLZ 672 500 20
Konto-Nr. 20 982
Baden-Württembergische Bank Heidelberg
BLZ 672 200 20
Konto-Nr. 530 278 0100
Für Auslandsüberweisungen gelten Swift-Code
BWBKDE6S672 und
IBAN: DE 526 722 002 053 027 801 00






