Leistungsspektrum des Instituts
Forensische Medizin
- Körperliche Untersuchungen, Dokumentation von Befundenen und Sicherung von Spuren an Tätern und Opfern nach körperlichen Auseinandersetzungen und Sexualdelikten.
Im Falle von Sexualdelikten erfolgt die Untersuchung nach Möglichkeit in Kooperation mit der Universitäts-Frauenklinik - Sektionen und weiterführende Untersuchungen zur Klärung straf- und zivilrechtlicher sowie verkehrsmedizinischer Fragestellungen.
- Rechtsmedizinische Tat- und Fundortarbeit.
- Leichenschauexpertisen, insbesondere bei Verdacht auf nichtnatürlichen Tod, ungeklärter Todesart und ungeklärter Identität.
- Computertomographische Untersuchungen menschlicher Leichen, in der Regel in Verbindung mit einer Leichenöffnung.
- Schriftliche und mündliche Gutachten, u. a. zu folgenden Themen:
- Kausalitätsbegutachtung im Straf- und Zivilrecht
- Kausalität zwischen Krankheitsbefunden und Todeseintritt
- Fragen ärztlicher oder pflegerischer Behandlungsfehler
- Kausalität zwischen mechanischen Einwirkungen und Verletzungen / Beschwerden / Tod
- Verletzungsanalyse zur Rekonstruktion von Unfall- oder Tatabläufen
Auftraggeber sind vorrangig Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizeidienststellen, Versicherungen und Berufsgenossenschaften.
Forensische Toxikologie
Einleitende Bemerkungen zum Leistungsspektrum:
Im forensisch-toxikologischen Bereich werden Untersuchungen auf Anwesenheit (qualitativ) von körperfremden Stoffen, Arzneistoffen oder Giften bzw. bei bekannten Stoffen eine Konzentrationsbestimmung aufgeführt. Vorzugsweise werden Untersuchungen vorgenommen, an denen im Rahmen gesetzlicher Regelungen bei Ermittlungsverfahren oder vor rechtlichen Entscheidungen ein öffentliches Interesse besteht. An diesen ist das Leistungsspektrum in bezug auf regelmäßig bzw. weniger häufig ausgeführte Analysen ausgerichtet.
Im Zuge von Ermittlungen kann es zu einem Untersuchungsbedarf auf bisher nicht im Leistungsspektrum genannte Stoffe (Analyte) kommen. Es sind regelmäßig in Serie untersuchte Analyte von seltenen Analyten zu unterscheiden, auf welche im Bedarfsfall, (weil nicht in Serie) auch aufwendigere einzelne Untersuchungen ausgeführt werden, falls geeignetes Referenzmaterial (Reinsubstanzen) verfügbar sind oder erworben werden können. Auch bei solchen Untersuchungen ist eine orientierende Validierung durchzuführen.
Immunologische Untersuchungen auf gängige legale und illegale Rauschmittel werden durchgeführt, wenn zuverlässige Tests mit Kreuzreaktionsspektrum verfügbar sind.
Toxikologische Untersuchung von Körpermaterialien post mortem.
In der Regel und soweit verfügbar, Mageninhalt, Blut Urin sowie erforderlichenfalls Organproben auf körperfremde Stoffe, Arzneistoffe oder Gifte zur Überprüfung oder Feststellung der Todesursache.
Untersuchungsmethoden
- Ungerichtete Suchanalyse mit Gaschromatographie und Massenspektrometrie bzw. mit Hochdruckflüssigkeitschromatographie unter Aufnahme von UV-Spektren und der jeweilige Spektrenvergleich.
- Analyse auf Ethylalkohol und einige flüchtige Stoffe (vorläufig qualitativ).
- Immunologische Screenings auf illegale Rauchmittel oder Suchtstoffe.
- Gezielte quantitativ-massenspektroskopische Untersuchungen.
- Spektralphotometrische Prüfung auf Kohlenmonoxidhämoglobin in Blut (nicht akkreditierte Prüfart).
Toxikologische Untersuchung von Blut oder Urinproben des lebenden Menschen auf körperfremde Stoffe, illegale Drogen, Arzneistoffe oder Gifte.
Untersuchungsmethoden
- Ungerichtete Suchanalyse mit Gaschromatographie und Massenspektrometrie bzw. mit Hochdruckflüssigkeitschromatographie unter Ableitung von UV-Spektren in Urin.
- Immunologische Screenings auf häufig aufgenommene illegale Rauschmittel gemäß §24a StVG bzw. auf Benzodiazepine.
- Immuntests auf gängige Drogen und Drogenersatzstoffe im Urin.
- Gezielte quantitative massenspektrometrische Untersuchungen.
- Forensische Blutalkoholanalyse und Begleitstoffanalyse.
Hinweise zur Präanalytik bevor forensische Proben zur Untersuchungsstelle gelangt sind:
Wann und wozu eine Urinprobe
Die anlassbezogene Urinprobe eignet sich zur analytischen und qualitativen Feststellung der Anwesenheit in den Körper aufgenommener und ausgeschiedener Stoffe oder ihrer Stoffwechselprodukte am besten. Dies gilt für Suchanalysen ebenso. Die in den Körper aufgenommenen Stoffe werden bei der Ausscheidung ihrer Stoffwechselprodukte gegenüber ihrer Konzentration im Blut im Urin wesentlich angereichert und sind deshalb auch länger nachweisbar. Insbesondere bei Ereignissen, die ein oder zwei Tage zurückliegen, ist daher die Urinprobe (vorbehaltlich der Nachweisbarkeit fraglicher Stoffe allgemein) ggf. unverzichtbar.
Dies gilt im Einzelfall auch für freiwillig abgegeben Urinproben als mögliches Beweismittel.
Bei Urinproben, die der Abstinenzkontrolle dienen, müssen alle geeigneten Maßnahmen zum Schutz vor Verfälschung getroffen und es muss auf einen aufforderungsnahen Abgabezeitpunkt geachtet werden, der möglichst weniger als 24 Stunden beträgt.
Wann und wozu eine Blutprobe
Die Blutprobe eignet sich am besten für die Analyse angegebener oder nach immunologischen Suchtests bekannt gewordener Stoffe (gezielte Analyse).
Für massenspektrometrische oder sonstige Übersichts- oder Suchanalysen ist die Blutprobe nur eingeschränkt tauglich. Es ist der Urin ggf. vorzuziehen.
Proben im Originalzustand behalten
Forensische Proben verbleiben im Originalzustand und werden ohne konservierende oder vorbereitende Stoffzusätze asserviert. Jegliche Verschmutzung von Proben soll vermieden bzw. ausgeschlossen werden. Asservate von Stoffen sollen von Proben wie Blut und Urin getrennt gehalten werden, um Kontaminationen zu verhindern.
Bei der Entnahme / Sicherung von Blut– bzw. Urinproben durch die Polizei ist die aktuelle Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-Württemberg zu beachten. Wesentlich ist die dort beschriebene eindeutige Zuodnung der Probe zur Person, ihre Unversehrtheit vor Wärme, Lichteinfluss oder sonstigen, das Probenmaterial verändernden Einflüssen.
Zur Konservierung von Proben
Als Konservierungshilfsmittel bis zur Analyse dienen ausschließlich:
- Versand zur Untersuchungsstelle so rasch wie möglich
- Kühlung der Probe vor Versand/Transport bei 4–8° Celsius im Kühlschank (keine Lagerungsdauer über mehr als 1-2 Tage außer Wochendlagerung)
- Unbedingter versiegelter Verschluß der Probe
- Möglichst Schutz vor Lichteinfluß.
Falls spezielle Asservate auf körperfremde Stoffe oder Stoffspuren zu untersuchen sind, gilt bezüglich der Asservierung, Lagerung und dem Versand im Wesentlichen dasselbe.
Im Zweifel forensisch-toxikologische Telefonberatung in Anspruch nehmen.
Einzelne Messgrößen Details zum toxikologischen Leistungsspektrum in
Forensische Genetik
- Abstammungsuntersuchungen
Vaterschaftsgutachten, auch Defizienzfälle, Mutterschaftsgutachten, Verwandtenfälle.
Es ist der Zweck eines Abstammungsgutachtens eine vermutete Verwandtschaftsbeziehung festzustellen oder auszuschließen.
- Identitätsuntersuchungen
Untersuchungen zur Identifizierung von Leichen, Leichenteilen oder Blut- und Urinproben.
Untersuchungen welche die Identität einer Person oder einer Probe bestätigen oder ausschließen.
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Spurenuntersuchungen
Untersuchungen zur Individualisierung biologischer Spuren und Zuordnung zum Spurenverursacher. Die Analyse biologischer Spuren umfasst die Art des Spurenmaterials, die Spezies- und Geschlechtszugehörigkeit sowie die Feststellung der individualisierenden genetischen Merkmale. Analysiert werden folgende Spuren: Blut, Sperma, Epithelzellen im Speichel, Vaginalsekret, Hautabrieb, Gewebe sowie histologische Präparate.
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Untersuchungsmethoden
Die Analysen finden statt mittels autosomalen Short-tandem-repeat (STR) Polymorphismen (individualisierend, Ausnahme: eineiige Zwillinge) und Y-chromosomalen STR-Polymorphismen (paternal, ohne Rekombination vererbt, daher nicht individualisierend).
Arbeitsschritte bei der STR-Analyse:
- DNA-Isolierung
- Polymerase-Ketten-Reaktion (PCR mittels Multiplex-Kits)
- Kapillarelektrophorese

