Die MPU an der Begutachtungsstelle für Fahreignung des Instituts
Die Fahreignung ist ein wesentliches Element der Verkehrssicherheit, für die der Staat Verantwortung trägt. Deshalb hat er in Gesetzen und Verordnungen geregelt, welche Voraussetzungen ein Kraftfahrer grundsätzlich zu erfüllen hat, wenn er seine Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs nachweisen muss. Beim Ersterwerb der Fahrerlaubnis geht der Gesetzgeber grundsätzlich von Eignung aus und verlangt nur eine Selbstauskunft über den Gesundheitszustand und einen Sehtest. Wenn durch Verkehrsauffälligkeiten oder durch bestimmte Erkrankungen Zweifel an der Fahreignung entstehen, kann die Verwaltungsbehörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Seit 1972 ist unsere Gutachtenstelle amtlich anerkannt und seit 2004 ist das Universitätsklinikum Heidelberg, vertreten durch das Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin (IRVM HD), Träger der von der Bundesanstalt für Straßenwesen überwachten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF), der bisher einzigen an einem Universitätsklinikum in Deutschland.
Die Gutachtenerstattung an einer BfF erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der Fahrerlaubnisverordnung, der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung sowie der Beurteilungskriterien (W. Schubert, R. Mattern, Kirschbaum Verlag Bonn). Das Ziel der Begutachtung ist die Ausräumung von Eignungszweifeln und die Erstellung einer Prognose (Vorhersage) über Ihre zukünftige Eignung und Ihre Bewährung im Strassenverkehr. Durch ein positives Gutachten können Sie die Zweifel der Verwaltungsbehörde an Ihrer Fahreignung ausräumen. Das Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen per Post, soweit keine weiteren Untersuchungen notwendig sind.





