Pflichtberatung auch für Studien nach MPG
Nach der erfolgreichen Einführung der Pflichtberatung für prüferinitiierte Klinische Prüfungen mit Arzneimitteln (AMG-IITs) wird die Beratung auch auf prüferinitiierte Klinische Prüfungen mit Medizinprodukten (MPG-IITs) ausgedehnt. Hintergrund ist die 4. MPG-Novelle, die am 21.03.2010 in Kraft getreten ist sowie die ISO-Norm 14155, die im Februar 2011 aktualisiert wurde.
Die Entscheidung über die Anwendbarkeit der §§ 20 – 24 MPG ist eng mit der späteren Verwertbarkeit der Daten verknüpft. Für alle klinischen Prüfungen, mit denen Daten für die CE-Zertifizierung gewonnen werden sollen, gelten ähnliche gesetzliche Vorgaben wie bei AMG-Studien. Nach wie vor strittig ist die Frage der Anwendbarkeit der genannten §§ des MPG auf nichtkommerzielle Studien, die industrieunabhängig, mit rein wissenschaftlicher Fragestellung und eigenverantwortlich von einer Forschungseinrichtung durchgeführt werden. Stellt sich jedoch heraus, dass eine Studie ungerechtfertigt unter Nicht-Beachtung der §§ 20 ff. MPG durchgeführt wurde, kann dies unter Umständen eine Strafe nach § 41 MPG (Höchststrafe: 1 Jahr Freiheitsstrafe) nach sich ziehen.
Möchte ein Prüfer des Heidelberger Universitätsklinikums eine Studie mit einem Medizinprodukt initiieren, muss er eine 2-stufige MPG-Pflichtberatung beim KKS durchlaufen. In der 1. Stufe der Beratung füllt der Prüfer einen Fragebogen aus (bitte per E-Mail anfordern bei Pflichtberatung.KKS@med.uni-heidelberg.de). Sofern die Studie durch Gelder einer Firma unterstützt werden soll, wird der Fragebogen zusammen mit dem Vertrag der betreffenden Firma (finaler Entwurf, d.h. optimalerweise noch ohne Unterschrift) per E-Mail beim KKS eingereicht (Pflichtberatung.KKS@med.uni-heidelberg.de). Das KKS gibt eine Einschätzung ab, ob auf die Beachtung der §§ 20 ff. MPG verzichtet werden kann. Ist dies nicht der Fall, schließt sich die zweite Stufe der Beratung an: Es müssen vier verschiedene Dokumente eingereicht werden: Prüfplan, Patienteninformation und –einwilligungserklärung, Finanzplan und Sponsor Delegation List (MPG-Version). Die Dokumente werden einer formalen, aber detaillierten Prüfung unterzogen, um eine qualifizierte und konstruktive Stellungnahme zu liefern.
Prüfarztinitiierte, multizentrische Studien mit einem Medizinprodukt, bei denen in Heidelberg lediglich eine Beteiligung als Prüfzentrum erfolgt, sollen auch im Vorfeld der Studienaktivität eine Beratung durchlaufen. Ziel der Pflichtberatung in solch einem Fall ist es ebenfalls, zunächst eine Abschätzung vorzunehmen, ob auf die Einhaltung der §§ 20 ff. MPG verzichtet werden kann. Falls nein, müssen folgende Unterlagen per E-Mail an das KKS gesendet werden: Prüfplan inkl. Synopse, Patienteninformation und –einwilligung, Vertrag/ Verträge, Task Allocation List (TAL) für beteiligte Zentren. Die weitere Beratung zielt darauf, dem beteiligten Prüfer eine bewusste und begründete Entscheidung für oder gegen die Studienteilnahme zu erleichtern.
Pflichtberatung durch das KKS für alle prüferinitiierten AMG-Studien
Bei akademisch initiierten klinischen Studien nach Arzneimittelgesetz (AMG) am Universitätsklinikum Heidelberg übernimmt das Klinikum bzw. die Fakultät in der Außendarstellung die Sponsorrolle; die Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlich definierten Sponsoraufgaben verbleibt jedoch letztendlich bei dem Forscher, der als Studienleiter die Studie initiiert.
Mit dem Koordinierungszentrum für Klinische Studien (KKS) existiert eine zentrale Stelle, die die nötige Expertise und das Potential hat, um den Studienärzten bei den gesetzlichen, organisatorischen und finanziellen Aspekten Hilfestellung zu bieten. Die Vorstände von Fakultät und Klinikum haben deshalb beschlossen, ab 15. Januar 2008 eine kostenlose Pflichtberatung durch das KKS für alle neu geplanten akademisch initiierten Studien nach AMG einzuführen. Ziele dieser Beratung sind es, die gesetzeskonforme Durchführung der Klinischen Prüfungen zu fördern, für eine lückenlose und adäquate Festlegung der Verantwortlichkeiten zu sorgen, das Risiko der Unterfinanzierung zu verringern und die Studienplanung zu optimieren.
Bitte rechnen Sie für die Pflichtberatung einen zeitlichen Vorlauf von mehreren Tagen ein.
Die Ethikkommission HD erwartet, dass Sie die durch das KKS begutachteten Versionen der Prüfungsunterlagen einreichen. Sollten spätere Änderungen nötig sein, sollten Sie diese gegenüber der Ethikkommission benennen und erläutern, um eine Verzögerung des Genehmigungsverfahrens zu vermeiden.
Wir bitten Sie deshalb, bei uns die aus Ihrer Sicht finalen Versionen der Dokumente zur Prüfung einzureichen, die Sie in dieser Form auch zum Erstantrag bei der Ethikkommission einreichen würden.
Beratungsablauf: Hauptprüfer/ LKP in Heidelberg
Zur Beratungsvorbereitung wird der studieninitiierende Prüfer, der kurz vor Einreichung bei der Ethikkommission und der Bundesoberbehörde steht, gebeten, die wichtigsten Studiendokumente, wie
- Prüfplan inkl. Synopse,
- Patienteninformation und –einwilligung,
- Sponsor Delegation List (Zuordnung jeder Sponsoraufgabe an namentlich genannte Person/ Institution),
- Finanzplan (Übersicht).
per E-Mail (Pflichtberatung.KKS@med.uni-heidelberg.de) an das KKS zu senden. Das KKS prüft die Dokumente in erster Linie auf die Einhaltung von Pflichten und Anforderungen aus Gesetzen, Richt- und Leitlinien. Außerdem wird geprüft, ob der Finanzplan realistisch erscheint. Wenn gewünscht, kann gerne ein Termin zu einem persönlichen Gespräch vereinbart werden. Anschließend wird ein Bericht erstellt, aus dem hervorgeht, welche Studiendokumente überprüft wurden, welche Dokumente ggf. ergänzt werden müssen und welche Punkte einer weiteren Bearbeitung bedürfen. Nach abschließender Überprüfung der überarbeiteten Dokumente stellt das KKS eine entsprechende Bestätigung aus, die eine Einschätzung des KKS hinsichtlich der Durchführbarkeit der Studie (Bewertung positiv/ negativ) beinhaltet. Diese Bestätigung wird vom KKS einerseits an den Prüfer und andererseits an die Verwaltung des Universitätsklinikums Heidelberg geschickt. Es ist Aufgabe der Verwaltung, sich abschließend zur Übernahme der Sponsorrolle zu äußern.
Beratungsablauf: Beteiligte Zentren
Prüfarztinitiierte, multizentrische AMG-Studien, bei denen in Heidelberg lediglich eine Beteiligung als Prüfzentrum erfolgt, sollen ebenfalls im Vorfeld der Studienaktivität eine Beratung durchlaufen. Ziel der Pflichtberatung in solch einem Fall ist es, den Prüfer aufzuklären, was seine Pflichten sind und was er von dem Sponsor verlangen kann sowie eine bewusste und begründete Entscheidung für oder gegen die Teilnahme an einer Studie zu unterstützen. Folgende Unterlagen werden dazu bitte vor Vertragsunterzeichnung per E-Mail an das KKS (Pflichtberatung.KKS@med.uni-heidelberg.de) gesendet:
- Prüfplan inkl. Synopse,
- Patienteninformation und –einwilligung,
- Vertrag/ Verträge (vor Unterschrift; zwecks inhaltlicher Prüfung; die rechtliche Prüfung durch das Justiziariat sollte danach erfolgen; falls der Vertrag keine Angaben zum Prüferhonorar pro Patient und zur Anzahl der durch das Zentrum zu rekrutierenden Patienten macht, bitte diese separat angeben),
- Task Allocation List (TAL) für beteiligte Zentren.
Vorlagen vom KKS
Im Rahmen der Pflichtberatung stellt das KKS den klinischen Forschern auf Wunsch eine Vorlage für einen Prüfplan (deutsch/englisch) und eine Vorlage für eine Patienteninformation und –einwilligung zur Verfügung. Diese Vorlagen können genutzt werden, sofern nicht bereits adäquate Unterlagen sonstiger Herkunft zur Vorbereitung der Studie zur Verfügung stehen. Die sogenannte Sponsor Delegation List, verpflichtend bei der Ethikkommission eingereicht werden muss, dient dazu die lückenlose Delegation der Sponsorpflichten offiziell zu dokumentieren und die Übernahme der Sponsorrolle durch das Universitätsklinikum, vertreten durch die kaufmännische Direktorin, zu belegen. Der Finanzplan besteht aus zwei Teilen: einer Übersicht, die verpflichtend ausgefüllt werden muss sowie detaillierten Informationen, was sich hinter den einzelnen Kostenpunkten verbergen könnte. Mit der Task Allocation List für Sponsoren (TAL für Sponsoren; optional auszufüllen) werden die Aufgaben und Verantwortlichkeiten bei der Durchführung der Klinischen Prüfung im Detail festgelegt. Die Task Allocation List für Prüfer geht speziell auf die Aufgaben eines Prüfers in einem beteiligten Zentrum ein.
Hilfreiche Links zu Gesetzen, Richt- und Leitlinien
Die folgenden Originaltexte sollen Sie bei der Erfüllung der heutigen Anforderungen an eine Klinische Prüfung unterstützen:
AMG, insbes. §40-42a, 67: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/amg_1976/gesamt.pdf
GCP-Verordnung:
http://bundesrecht.juris.de/gcp-v/BJNR208100004.html
ICH-GCP:
http://www.emea.europa.eu/pdfs/human/ich/013595en.pdf
Deklaration von Helsinki:
http://www.wma.net/en/30publications/10policies/b3/index.html
Bundesdatenschutzgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/
Betäubungsmittelgesetz:
http://bundesrecht.juris.de/btmg_1981/index.html
3. Bekanntmachung zur klinischen Prüfung von Arzneimitteln am Menschen:
http://www2.bfarm.de/bekanntmachungen/3bk_kp.pdf
5. Bekanntmachung zur Anzeige von Nebenwirkungen und Arzneimittelmissbrauch nach §63b Abs. 1 bis 8 des Arzneimittelgesetzes:
http://www.bfarm.de/nn_1160684/DE/Pharmakovigilanz/bekanntm/bekanntm-node.html__nnn=true
Fragen
Bei Fragen zur Pflichtberatung können Sie sich jederzeit an Frau Dr. Bärbel. Kästner (Tel: 56-38218), Frau Dr. Sabine. Gack (56-34508) und Frau Dipl. oec. troph. Anja. Freiberger (Tel. 56-34513) wenden.





