Der "Strukturierte Qualitätsbericht" nach § 137 SBG V
Die Transparenz in Bezug auf die Behandlungsqualität der Krankenhäuser gerät immer mehr in den Focus der Öffentlichkeit. Die Bundesregierung hat darauf reagiert und verpflichtet alle öffentlich geförderten Krankenhäuser, den so genannten strukturierten Qualitätsbericht im Jahre 2005 erstmalig für das Jahr 2004 zu veröffentlichen.
Qualitätsbericht der Stiftung Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg:
Mit dem Bericht soll ein Medium geschaffen werden, das die Behandlungsqualität öffentlich und vergleichbar machen und
- eine Entscheidungshilfe für Patienten und Versicherte,
- eine Orientierungshilfe für Vertragsärzte und Krankenkassen,
- und ein Instrument für die Selbstdarstellung der Krankenhäuser
darstellen soll.
Der zu veröffentliche Inhalt und die Struktur sind vorgegeben und müssen von allen Krankenhäusern eingehalten werden.





