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Hämatologie

Gutartige Erkrankungen wie die monoklonale Gammopathie müssen von bösartigen Plasmazell-Erkrankungen abgegrenzt werden (multiples Myelom, sehr selten Non-Hodgkin-Lymphome). Der Nachweis der zugrundeliegenden Plasmazellerkrankung gelingt bei etwa 95 Prozent der Patienten durch eine Immunelektrophorese von Blut oder Urin sowie durch Messung der freien Leichtketten im Serum und einer Knochenmarkpunktion.

Diagnostik der Bluterkrankung
  • Eiweiß-Elektrophorese und Immunfixation in Blut und Urin zum Nachweis des monoklonalen Eiweißes (der Leichtketten), Messung der freien Leichtketten im Serum
  • Knochenmarkuntersuchung zum Nachweis der Plasmazellvermehrung mit zytogenetischen Zusatzuntersuchungen, ggf. Knochenmarkbiopsie
  • Skelettuntersuchungen zum Ausschluss eines multiplen Myeloms (Ausschluss von Osteolysen) durch eine Ganzkörper-Computertomographie und/oder einer Magnetresonanz-Tomographie