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HeiSEP

Heidelberger Schwangerschafts- & Elternzeitprogramm

Die Entscheidung für ein Kind wird leider allzu oft von der Angst begleitet, dass sich daraus eine negative berufliche Entwicklung anschließt, dabei sollte eine schwangere Mitarbeiterin eine Freude für die gesamte Klinik darstellen. Die Universitäts-Frauenklinik Heidelberg hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, ein Programm für eine unkomplizierte Gestaltung von Schwangerschaft und Elternzeit für junge und erfolgreiche Mitarbeiterinnen zu gestalten. Das Programm legt die Rechte und die Möglichkeiten einer Schwangeren vom ersten Tag des Bekanntwerdens ihrer Schwangerschaft bis zur Wiedereingliederung in die Klinik nach der Elternzeit bezüglich folgender Punkte fest:

  • Einbindung in die Klinik
  • Fortführung und Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Tätigkeit
  • Gestaltung der Lehre (HeiCuMed)
  • Fachliche Weiterbildung
  • Wiedereingliederung nach erfolgter Elternzeit bzw. Mutterschutz

Das Programm soll jungen Kolleginnen eine Sicherheit geben und ihnen ihre Ängste vor einer Schwangerschaft und Auszeit im Rahmen des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit nehmen. Gleichzeitig soll es dafür sorgen, dass junge Frauen Beruf und Familie unproblematisch miteinander verbinden können.

Im Einzelnen werden im Rahmen des HeiSEP folgende Punkte gemeinsam mit der Kollegin erarbeitet:

  1. Einbindung in die Klinik
    1. Der Bezug zur Klinik auch während des Mutterschutzes und der Elternzeit wird durch Einladungen zu Assistenz-/Oberarztsitzungen, Qualitätszirkeln, Fortbildungen, etc. unterstützt. Hierzu erhält die Kollegin stets alle aktuellen Informationen per E-Mail oder auf dem Postweg.
    2. Zusendung des UFK-Newsletters und des Kliniktickers des Universitätsklinikums Heidelberg
    3. Über einen sogenannten Remotezugang erhält die wissenschaftliche Mitarbeiterin Zugang zu dem klinikinternen Netzwerk und kann somit von zuhause aus auf alle relevanten Fakten und Daten zugreifen bzw. wird eine spezielle Seite auf der Homepage des Universitätsklinikums für MitarbeiterInnen in Mutterschutz und Elternzeit errichtet.
    4. In fest geplanten Mitarbeitergesprächen (zum Zeitpunkt der Mitteilung der Schwangerschaft, kurz vor Antritt des Mutterschutzes und 2 Monate vor dem geplanten Wiedereinstieg) sollen die Ziele und Erwartungen der Mitarbeiterin aber auch des Klinikdirektors bzw. leitenden Oberarztes/ Oberärztin diskutiert werden.
  2. Fortführung und Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Tätigkeit
    1. Die eigene wissenschaftliche Tätigkeit und der Bezug zu klinikinternen Forschungsgruppen sollen erhalten bleiben. So gehen an die Mitarbeiterin auch während ihrer Elternzeit Einladungen zu Forschungsgruppentreffen, Workshops, Doktorandentreffen.
    2. Das Mentoring durch den Forschungsgruppenleiter wird fortgeführt.
    3. Die Mitarbeiterin wird insbesondere bei Publikationen, Studienprotokollen und Forschungsanträgen berücksichtigt.
  3. Gestaltung der Lehre (HeiCuMed)
    1. Für Habilitandinnen besteht die Möglichkeit, weiterhin aktiv an der Gestaltung der Lehre mitzuwirken (Kurse, Seminare, Repetitorium, Vorlesungen, etc.)
    2. Fachliche Weiterbildung
    3. Es können weiterhin kostenfrei alle klinikinternen Workshops, Symposien, Kurse, etc.  besucht werden.
    4. Externe Kurse, welche zu einer klinikrelevanten Spezialisierung führen (z.B. Zytologie, Ultraschall, Dysplasie, Urogynäkologie) können in der Elternzeit belegt und im Rahmen der klinikinternen Möglichkeiten (Drittmittel etc.) auch teilweise finanziert werden.
  4. Wiedereingliederung nach erfolgter Elternzeit bzw. Mutterschutz
    1. Vor dem Mutterschutz wird ein Plan bezüglich der individuellen beruflichen Weiterbildung nach Rückkehr aus der Elternzeit bzw. dem Mutterschutz aufgestellt.
    2. Die wissenschaftliche Mitarbeiterin legt dar, an welchem klinikinternen Einsatzort sie nach der Elternzeit tätig werden möchte (z.B. Geburtshilfe, operative Gynäkologie, Onkologie, etc.), ohne dass dies zu diesem Zeitpunkt verbindlich festgelegt wird.

Vorgehen bei Mitteilung der Schwangerschaft

  1. Mitarbeitergespräch (Mitteilung der Schwangerschaft)
    1. Analyse des Ist-Zustandes der beruflichen Situation der Mitarbeiterin unter Berücksichtigung des persönlichen Logbuches
    2. Darlegung der Vorstellungen der Mitarbeiterin bezüglich ihrer zukünftigen Tätigkeit in der Klinik (sog. 5-Jahresplan)
    3. Festlegung der beruflichen Weiterentwicklung der Mitarbeiterin insbesondere auch in der Schwangerschaft (Hinweis auf Umgang mit Risikopatienten, Gefährdungspotentiale, Ausschluss einer Risikoschwangerschaft bzw. Notwendigkeit des Beschäftigungsverbots)
    4. Planung der Wiedereingliederung der Mitarbeiterin nach der Elternzeit
    5. Schriftliche Protokollierung des Gespräches durch die Mitarbeiterin
  2. Mitarbeitergespräch (vor Beginn des Mutterschutzes)
    1. Feedback der Schwangeren über ihre individuellen beruflichen Erfahrungen in der Schwangerschaft
    2. Information über Länge der Elternzeit
    3. Ggf. Einbindung der Clearingstelle des Gleichstellungsbüros der Universitäts-Frauenbeauftragten der Ruprecht-Karls Universität Heidelberg mit der Möglichkeit einer Unterstützung der Klinik durch Finanzierung einer halben Stelle während der Elternzeit der Mitarbeiterin bei entsprechender wissenschaftlicher und beruflicher Expertise
  3. Mitarbeitergespräch (8 Wochen vor Wiedereingliederung)
    1. konkrete Planung der beruflichen Wiedereingliederung und der Betreuungssituation des Kindes
    2. Hinweis auf klinikinterne Seite für Mütter und Väter in Elternzeit auf der Homepage der Universitätsklinik
    3. Festlegung der Mitarbeiterin bezüglich ihrer Einbindung in Forschung und Lehre

Sobald eine ärztliche Mitarbeiterin ihr Schwangerschaft bekannt gibt, wird ein Gespräch mit ihr durch den Ärztlichen Direktor oder seine(n) Stellvertreter(in) geführt. Hierbei werden mehrere Inhalte anhand einer festgelegten Checkliste besprochen wie z.B. das Schwangerschaftsalter, der Beginn des Mutterschutzes, der noch ausstehende Resturlaub sowie das Vorhandensein von Überstunden. Des Weiteren werden die Bestimmungen des Mutterschutzes und die Auswirkungen auf die Schwangere selbst besprochen. Auf Wunsch wird die individuelle Risikosituation der Kollegin erfasst, um gezielte medizinische Maßnahmen einzuleiten (z.B. Freistellung von stehender Tätigkeit, Beschäftigungsverbot). Über die medizinischen Belange hinaus soll die berufliche Situation der Kollegin angesprochen werden.

Dies umfasst den Ausbildungsstand bei einer Assistenzärztin in Weiterbildung etwa anhand des Logbuches bzw. den Funktionsbereich und die geplante oder bereits eingeschlagene Spezialisierung einer Oberärztin. Ziel dieses Gespräches ist es, die anstehenden und zu bewältigenden fachlichen Aufgaben in der Schwangerschaft festzuhalten sowie zu eruieren, wie die Karriere der Mitarbeiterin auch in der Schwangerschaft weiter unterstützt werden kann. Weiterhin sollte die Zeit der Wiedereingliederung nach der Entbindung bereits angesprochen werden, damit die Schwangere sich hierzu bereits mögliche Szenarien überlegen kann. Eine Informationsplattform der Personalabteilung des Universitätsklinikums der Ruprecht-Karls Universität Heidelberg auf einem geschützten Bereich der Klinikums-Homepage soll Hilfestellungen aller Art geben (Adressen von Kindertagesstätten, Informationen zu Fortbildungen, etc.).

Kurz vor Beginn des Mutterschutzes wird ein weiteres Gespräch zwischen der ärztlichen Mitarbeiterin und der Klinikleitung geführt. Hierbei soll einerseits ein Feedback über die berufliche Situation in der Schwangerschaft erfolgen (um gegebenenfalls Korrekturen am HeiSEP vorzunehmen), andererseits kann hier eine Einbindung der schwangeren Ärztin in die Klinik auch während der Elternzeit konkret angesprochen werden. Hierbei ist nicht nur die Weiterleitung von Informationen über Fortbildungsveranstaltungen gemeint, sondern auch (falls gewünscht) die Einbindung in die Lehre im Rahmen des HeiCuMed sowie in die Forschungsaktivitäten der Klinik. Des Weiteren kann ein Plan erstellt werden, in welchem Bereich die ärztliche Mitarbeiterin nach Ende der Elternzeit eingesetzt werden möchte.

Vor Ablauf der Elternzeit (ca. 8-10 Wochen) treffen sich die Klinikleitung und die ärztliche Mitarbeiterin erneut, um die Wiedereingliederung in die Klinik bzw. auch die Ergebnisse der Forschungsarbeit und die aktuelle Lehretätigkeit konkret zu besprechen.

Checkliste für Mitarbeitergespräch

  • Schwangerschaftsalter                                                 ________
  • Errechneter Termin                                                       ________
  • Beginn des Mutterschutzes                                          ________
  • Resturlaub?                                                                   ________
  • Überstunden?                                                               ________
  • Voraussichtlicher Beginn des Abwesenheit                 ________
  • Erklärung der Mutterschutzbestimmungen
  • Angebot der Darlegung der persönlichen Risikosituation der Schwangeren
  • Aufklärung über berufsspezifische Risiken und Expositionen (Vermeidung von langem Stehen, besondere Gefahr für Infektionen mit Hepatitis B/C, HIV, CMV, Parvovirus B19, etc.)
  • Aktualisierung des Logbuches
  • Ausarbeitung eines individuellen beruflichen Curriculums für die Schwangerschaft
  • Erstellung eines 5-Jahresplanes bzw. Darstellung / Erörterung des individuellen Karriereplanes
  • Darstellung von individuellen Risiken im Rahmen der Schwangerschaft

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