Organisation Verwaltung Geschäftsbereich… Qualitätsbericht

Der "Strukturierte Qualitätsbericht" nach § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V

Die Transparenz in Bezug auf die Behandlungsqualität der Krankenhäuser gerät zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit. Die Bundesregierung hat darauf bereits vor fast 20 Jahren reagiert und verpflichtet seit 2004 alle öffentlich geförderten Krankenhäuser, jährlich einen strukturierten Qualitätsbericht zu veröffentlichen (erstmalig für das Jahr 2004, bis 2012 alle 2 Jahre, seit 2013 jährlich).

Mit dem Bericht soll ein Medium geschaffen werden, das die Behandlungsqualität öffentlich und vergleichbar machen und

  • eine Entscheidungshilfe für Patientinnen, Patienten und Versicherte sowie
  • eine Orientierungshilfe für Vertragsärztinnen, -ärzte und Krankenkassen

sein soll.

Der zu veröffentlichende Inhalt und die Struktur sind durch den Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) vorgegeben und müssen von den Krankenhäusern eingehalten werden. Im Wesentlichen handelt es sich inhaltlich um Strukturdaten der Krankenhäuser, wichtige Leistungsdaten in Form von Diagnose- und Prozedurenkodes und die Daten der externen Qualitätssicherung. Ergänzt wird der Bericht um weitere Kennzahlen, z.B. zu Hygienemaßnahmen.

Die Daten des Vorjahres werden von den Krankenhäusern bis November eines Jahres an den G-BA übermittelt und dort durch Daten der Qualitätssicherung der zuständigen Institute auf Landes- und Bundesebene ergänzt. Der vollständige Bericht wird Ende Januar des folgenden Jahres an die Krankenkassen zur Veröffentlichung im Internet übermittelt. Der G-BA veröffentlicht ferner einen sogenannten Referenzbericht im pdf-Format auf seiner Homepage. Diese Referenzberichte finden Sie unter folgendem Link:

http://www.g-ba-qualitaetsberichte.de/