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Rechtsform, datenschutzrechtlich verantwortliche Stellen, Datenschutzbeauftragte, zuständige Aufsichtsbehörden

Das positive Ethikvotum zur Etablierung der humanen Gewebe- und Tumorbank wurde von der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät Heidelberg  erteilt. Die Gewebebank des NCT hat ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 20387  etabliert und ist hiernach akkreditiert. Die Überwachung zur Aufrechterhaltung der Akkreditierung erfolgt durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS).

Alle Mitarbeiter der Gewebebank werden nach §6 des Landesdatenschutzgesetzes bezüglich ihrer Verpflichtung auf das Datengeheimnis belehrt. Dabei werden sie u. a. darauf hingewiesen, dass es untersagt ist, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen, und dass diese Pflichten auch nach Beendigung der Tätigkeit fortbestehen.

Die elektronische Speicherung und Verarbeitung von Daten (Krankheitsdaten) erfüllt alle Anforderungen des Datenschutzes. Es wird sichergestellt, dass eine Rückverfolgung der Daten auf Patienten oder eine Verknüpfung mit deren Krankengeschichte durch Dritte nicht möglich ist. Die gesammelten Proben und Daten werden in pseudonymisierter Form, d. h. ohne Namen oder kennzeichnende Daten, aufbewahrt und ggf. weitergegeben. Dazu werden die Gewebeproben und persönlichen Daten mittels eines Nummerncodes verschlüsselt. Datenschutzbeauftragter des Universitätsklinikum ist Herr Martin Schurer.

Den Bericht zur Vorabkontrolle des Datenschutzes in der NCT-Gewebebank gemäß §12 LDSG BW liegt vor, die Gewebebank des NCT ist im Datenschutz-Verfahrensregister des Universitätsklinikums registriert.