Kliniken &… Institute NCT-Gewebebank Transparenz Regeln und Zwecke

Darstellung der Regeln und Zwecke über Sammlung, Verwendung und Weitergabe von Proben und Daten

Zweck der Gewebebank ist das Sammeln, Charakterisieren, Registrieren, Archivieren und Aufbereiten von Geweben und auch Gewebsextrakten in hoher Qualität für wissenschaftliche Untersuchungen im Rahmen der Tumorforschung. Die Gewebebank unterstützt biomedizinische, wissenschaftliche Projekte der Medizinischen Fakultät Heidelberg der Universität Heidelberg, des Deutschen Krebsforschungszentrums, der Thoraxklinik Heidelberg-Rohrbach und aller sonstigen Einrichtungen, die Mitglied des NCT Heidelberg sind oder zur Gewebebank des NCT beitragen.

Tumorerkrankungen und chronische Entzündungen stellen weltweit die wichtigste Erkrankungsgruppe beim Menschen und damit auch die wichtigste Herausforderung an die biomedizinische Forschung dar. Trotz bereits erheblicher Erfolge in der Therapie dieser Erkrankungen besteht ein hoher Bedarf für neue, spezifische und möglichst nebenwirkungsarme Therapien. Im Rahmen der Behandlung/Operation der Patienten wird zu therapeutischen und diagnostischen Zwecken Gewebe entnommen und im Pathologischen Institut der Universitätsklinik Heidelberg im Rahmen der Routinediagnostik ausführlich untersucht. Nach Abschluss aller Analysen würde nicht mehr benötigtes Restgewebe sachgerecht entsorgt werden. Dieses Restgewebe ist jedoch von entscheidender Bedeutung, da es mit modernsten Methoden weiter analysiert werden kann, mit dem Ziel, die aktuellen diagnostischen und therapeutischen Verfahren zu verbessern.

Nach Abschluss aller für die Diagnostik notwendigen Untersuchungen werden aus dem verbleibenden Restgewebe kleine Proben entnommen und  entweder in tiefgefrorener Form oder nach Behandlung mit Chemikalien (sog. fixierte Proben) in die Gewebebank überführt, für laufende als auch zukünftige Forschungsvorhaben gelagert bzw. asserviert und schließlich für Forschungsprojekte zur Verfügung gestellt. Das asservierte Gewebe wird nur für Forschungszwecke und nicht für Organtransplantationen verwendet.

Mit der Aufnahme der Gewebeprobe in die Gewebebank sind für die Patienten keine zusätzlichen apparativen (z. B. Röntgen-Aufnahmen) oder sonstigen klinischen Untersuchungen verbunden. Eine Teilnahme ist für die Patienten mit keinerlei erkennbaren Nachteilen verbunden. Ihre jetzige und alle kommenden Behandlungen werden durch die Teilnahme nicht beeinflusst. Die Teilnahme an der Gewebebank beinhaltet für die Patienten aber auch keinen direkten persönlichen Nutzen für die Behandlung, sie helfen mit ihrer Gewebespende jedoch zukünftig Erkrankten.

Eine finanzielle Vergütung für entnommene Gewebeproben kann und darf aus ethischen Gründen nicht erfolgen. Die Patienten erhalten weder für die Gewebespende noch für eventuelle Forschungsergebnisse, die an ihrem Gewebe erzielt wurden, eine Bezahlung.

Forschungsergebnisse von Untersuchungen, bei denen Gewebe der Gewebebank verwendet wurde, werden weder in den Krankenunterlagen der Patienten aufgenommen noch ihrem Arbeitgeber, ihrer Krankenkasse oder irgendjemand anderem Dritten mitgeteilt. Es ist weiterhin auch nicht beabsichtigt, die Patienten persönlich über Forschungsergebnisse zu informieren.

Ergebnisse wissenschaftlicher Studien mit dem Gewebe, die allerdings oftmals mehrere Jahre dauern können, werden jedoch in wissenschaftlichen Fachzeitschriften veröffentlicht oder auf wissenschaftlichen Kongressen vorgestellt (siehe hierzu auch Aktivitäten der Gewebebank).

Die Teilnahme an der Gewebebank des NCT ist weder für Patienten noch für ihre Krankenkasse mit Kosten verbunden.

Die elektronische Speicherung und Verarbeitung von Daten (Krankheitsdaten) erfüllt alle Anforderungen des Datenschutzes. Es wird sichergestellt, dass eine Rückverfolgung der Daten auf Personen oder eine Verknüpfung mit der Krankengeschichte durch Dritte nicht möglich ist.
Um eine korrekte Dokumentation aller wichtigen Daten zu gewährleisten, müssen speziell dafür beauftragte Fachleute Einblicke in die Krankheits- und Studiendaten der Patienten nehmen. Die mit der Datenprüfung beauftragten Personen sind zur strengen Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes verpflichtet. Auch die Weitergabe von Gewebeproben sowie dazugehöriger Verlaufsdaten zu Forschungszwecken an Dritte erfolgt nur in pseudonymisierter (d. h. verschlüsselter) Form an hierfür als verantwortlich dokumentierte wissenschaftliche Mitarbeiter, sodass Rückschlüsse auf Personen nicht möglich sind.