Einrichtungen

Internistische Intensivmedizin

Gehört zu Klinik für Kardiologie, Angiologie, Pneumologie

Intensivstation

Die internistische Intensivmedizin beschäftigt sich unter anderem mit den lebensbedrohlichen Störungen der Herz-Kreislauf-Funktion sowie der Atmung.

Kontakt
Im Neuenheimer Feld 410
69120 Heidelberg
Anfahrt

06221 56-8877
06221 56-8200

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Wichtige Informationen

Rechtliche Betreuung

Was ist eine Betreuung im rechtlichen Sinn ?

Auf Grund verschiedener Erkrankungen kann der Patient in seiner Entscheidungsfähigkeit (= Geschäftsfähigkeit) eingeschränkt sein. Ursachen hierfür sind u.a. Erkrankung des Gehirnes oder das Vorliegen eines „künstlichen Komas“.

Wer entscheidet für den Patienten ?

Falls die Patientin / der Patient sich selbst zu seiner Situation nicht mehr äußern kann, muss ein gesetzlicher Vertreter stellvertretend die Entscheidungen zur medizinischen Versorgung nach dem mutmaßlichen Willen der Patientin / des Patienten treffen. Eine Patientenverfügung hilft dem ärztlichen und pflegerischen Team die Wünsche des Patienten besser zu verstehen. Liegt eine Vorsorgevollmacht vor oder ist in der Patientenverfügung eine Person als Bevollmächtigte / Bevollmächtigter benannt, so  trifft diese die Entscheidungen bezüglich der weiteren medizinischen Behandlung.

Was passiert wenn keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht vorliegt?

In diesem Fall muss eine Person (idealerweise eine nahe Bezugsperson die den Patienten und seine Wünsche kennt durch uns beim Vormundschaftsgericht benannt werden. Falls sich keine Bezugsperson findet oder bereit erklärt wird eine gesetzliche Betreuung durch einen vom Gericht benannten Berufsbetreuer eingerichtet.
Wie lange gilt die Betreuung
Die Betreuung ist in der Regel zeitlich auf einige Monate befristet. Sie erlischt automatisch wenn der Patient wieder geschäftsfähig ist.

Auf welche Bereiche trifft die Betreuung zu?

Die durch uns initiierte Betreuung betrifft nur den Bereich der Gesundheitsfürsorge (z.B. Entscheidung über operative Eingriffe, Fortführen der Therapie).

Was passiert wenn keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht vorliegt?

In diesem Fall muss eine Person (idealerweise eine Bezugsperson die den Patienten und seine Wünsche kennt durch uns beim Vormundschaftsgericht benannt werden. Falls sich keine Bezugsperson findet oder bereit erklärt wird eine gesetzliche Betreuung durch einen vom Gericht benannten Berufsbetreuer eingerichtet.

 

„Künstliches Koma“

Was ist ein „künstliches Koma“?

Bei verschiedenen Erkrankungen und insbesondere im Rahmen der Notwendigkeit einer maschinellen Beatmung wird der Patient medikamentös in einen Schlafzustand versetzt um bestimmte Therapien durchführen zu können bzw. Stress in Form von Schmerzen etc. zu vermeiden.
Unter Einfluss dieser Medikamente ist die Patientin / der Patient nicht ansprechbar.
Sobald die Grunderkrankung behandelt ist und sich der Zustand bessert werden die Schlafmedikamente reduziert um die Patientin / den Patienten wieder wach werden zu lassen.
Bis zum Erreichen eines adäquaten Zustandes können, abhängig von der Grunderkrankung, mehrere Tage vergehen.

 

Besucherregelung

Besuchszeiten

Es gibt keine festen Besuchszeiten. Generell empfohlen wir Ihre Angehörige / Ihren Angehörigen nachmittags zu besuchen, da es morgens aufgrund von Untersuchungen etc. es zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Aufgrund der Größe der Patientenzimmer sowie der Rücksicht auf Mitpatienten sind für jeden Patienten maximal 2 Besucher im Zimmer gestattet.

Zutritt von Kindern

Zuritt von Kindern unter 12 Jahren ist nur nach Rücksprache mit dem Stationsarzt erlaubt.
Kinder unter 3 Jahren haben generell keinen Zutritt auf Intensivstation.
Kinderbesuch erfolgt grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • das Kind ist gesund (infektfrei)
  • das Kind ist physisch durch die Eltern auf den Zustand des Patienten vorbereitet)
  • Hygieneregeln/-richtlinien werden beachtet
  • das Kind ist ruhig (rennen, schreien, alles anfassen usw.)
  • das Kind ist immer beaufsichtigt (auch im Warte- / Angehörigenzimmer)

Filmen & fotografieren

Mobiltelefone müssen ausgeschaltet sein - auch der Flugmodus ist nicht gestattet.

Nachtruhe

Ab 20 Uhr sollten Angehörige/ Besucher die Station verlassen, damit eine Nachtruhe gewährleistet werden kann. Ausnahmen sind möglich z. B. bei  palliativer Situation oder bei Rücksprache mit dem Oberarzt und/oder die Stationsleitung.
Das Übernachten auf Station oder im Angehörigenraum ist für Angehörige / Betreuer nicht gestattet.

Leitung

Portrait von PD Dr. med. Michael Preusch
PD Dr. med. Michael Preusch

Sektionsleiter


Personen

Sabine Lammel


in Mutterschutz


Allgemeine Informationen

Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Besucher,

die internistische Intensivmedizin beschäftigt sich unter anderem mit den lebensbedrohlichen Störungen der Herz-Kreislauf-Funktion sowie der Atmung.
Zu unserem Behandlungsspektrum gehört die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit

  • Primär überlebtem Herzkreislaufstillstand
  • Herzinfarkt sowie dem kardiogenen Schock
  • bedrohlichen Herzrhythmusstörungen
  • Pneumonie (Lungenentzündung)

Zu unseren Behandlungsmöglichkeiten gehören unter anderem verschieden interventionelle Verfahren der kardiologischen Therapie (z. B. Herzkatheteruntersuchung), verschiedene Verfahren der nicht-invasiven und maschinellen Beatmung sowie Verfahren des Herz-Kreislauf (ECLS)- und Lungenersatzes (ECMO).