Der "Strukturierte Qualitätsbericht" nach § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V
Die Transparenz in Bezug auf die Behandlungsqualität der Krankenhäuser gerät immer mehr in den Focus der Öffentlichkeit. Die Bundesregierung hat darauf reagiert und verpflichtet alle öffentlich geförderten Krankenhäuser, den strukturierten Qualitätsbericht zu veröffentlichen (im Jahre 2005 erstmalig für das Jahr 2004).
Mit dem Bericht soll ein Medium geschaffen werden, das die Behandlungsqualität öffentlich und vergleichbar machen und
- eine Entscheidungshilfe für Patienten und Versicherte und
- eine Orientierungshilfe für Vertragsärzte und Krankenkassen
sein soll.
Der zu veröffentliche Inhalt und die Struktur sind vorgegeben und müssen von allen Krankenhäusern eingehalten werden. Ab dem Berichtsjahr 2013 findet eine jährliche Veröffentlichung statt.
GBA: http://www.g-ba-qualitaetsberichte.de/
Der nächste Qualitätsbericht (Berichtsjahr 2019) muss bis zum 15.11.2020 eingereicht werden.
Berichte als PDF-Dateien:
Qualitätsbericht 2018 (aktuell)
Qualitätsbericht 2016 (Referenzbericht des G-BA) (pdf)
Qualitätsbericht 2015 (Referenzbericht des G-BA) (pdf)
Qualitätsbericht 2014 (Referenzbericht des G-BA) (pdf)
Qualitätsbericht 2013 (Referenzbericht des G-BA) (pdf)
Qualitätsbericht 2012 (Referenzbericht des G-BA) (pdf)
In 2011 erfolgte keine Berichtserstellung.
In 2009 erfolgte keine Berichtserstellung.
In 2007 erfolgte keine Berichtserstellung.
In 2005 erfolgte keine Berichtserstellung.