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Geschäftsbericht 2009 42

1. Krankenhausfnanzierungsrecht

Das Inkrafttreten des Krankenhausfinanzierungsreformge-setzes (KHRG) Ende März 2009 brachte den Krankenhäu-sern gleichzeitig Finanzierungshilfen und bereits Kosten-dämpfungsmaßnahmen unter dem Handlungsdruck aus den erwarteten Wirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise (insbesondere Streckung des letzten Konvergenzschrittes 2009). Auch zum ordnungspolitischen Rahmen wurden Festlegungen getroffen. Allerdings werden Weichenstel-lungen des Gesetzgebers in 2010 für 2011 und folgend erwartet: Wegen der kurz-/mittelfristig abnehmenden Grundlohnsumme und staatlichen Anstrengungen im steu-erfinanzierten Ausgleich des Gesundheitsfonds sind Kostendämpfungsmaßnahmen für das Gesundheitswe-sen generell und damit auch für die Krankenhäuser wahr-scheinlich.

2. Fallpauschalenvereinbarung 2010

Die Aktualisierung der Fallpauschalenvereinbarung brachte insgesamt eine weitere Konsolidierung des Systems mit folgenden Veränderungen:

> Fortschreibung des Fallpauschalenkatalogs mit Neufest- legung der Kostengewichte,

> Insgesamt Verbesserung der Kostengewichte in der Maxi- malversorgung (Intensivmedizin, Schlaganfallbehand- lung und die Behandlung von Querschnittsgelähmten) mit einem Systemverbesserungseffekt für das Klinikum Heidelberg von insgesamt 1,2 % (Zusatzentgelteffekte nicht berücksichtigt, NUB-Herzklappe berücksichtigt).

Gesetzliche Rahmenbedingungen im Krankenhausbereich

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