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« Previous Page Table of Contents Next Page »Geschäftsbericht 2009 42
1. Krankenhausfnanzierungsrecht
Das Inkrafttreten des Krankenhausfinanzierungsreformge-setzes (KHRG) Ende März 2009 brachte den Krankenhäu-sern gleichzeitig Finanzierungshilfen und bereits Kosten-dämpfungsmaßnahmen unter dem Handlungsdruck aus den erwarteten Wirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise (insbesondere Streckung des letzten Konvergenzschrittes 2009). Auch zum ordnungspolitischen Rahmen wurden Festlegungen getroffen. Allerdings werden Weichenstel-lungen des Gesetzgebers in 2010 für 2011 und folgend erwartet: Wegen der kurz-/mittelfristig abnehmenden Grundlohnsumme und staatlichen Anstrengungen im steu-erfinanzierten Ausgleich des Gesundheitsfonds sind Kostendämpfungsmaßnahmen für das Gesundheitswe-sen generell und damit auch für die Krankenhäuser wahr-scheinlich.
2. Fallpauschalenvereinbarung 2010
Die Aktualisierung der Fallpauschalenvereinbarung brachte insgesamt eine weitere Konsolidierung des Systems mit folgenden Veränderungen:
> Fortschreibung des Fallpauschalenkatalogs mit Neufest- legung der Kostengewichte,
> Insgesamt Verbesserung der Kostengewichte in der Maxi- malversorgung (Intensivmedizin, Schlaganfallbehand- lung und die Behandlung von Querschnittsgelähmten) mit einem Systemverbesserungseffekt für das Klinikum Heidelberg von insgesamt 1,2 % (Zusatzentgelteffekte nicht berücksichtigt, NUB-Herzklappe berücksichtigt).
Gesetzliche Rahmenbedingungen im Krankenhausbereich
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