Seite 20 - Heidelberger Stiftung Chirurgie - Spenden Sie

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20 Heidelberger Stiftung Chirurgie
Die Heidelberger Stiftung Chirurgie
ist vom Finanzamt Heidelberg im
Bereich Gesundheitsfürsorge als
gemeinnützig anerkannt.
Somit wirkt Ihre Spende gleich
doppelt:
Sie leisten einen wichtigen Beitrag
für die zukünftigen Patienten der Chi-
rurgischen Klinik in Heidelberg und
senken gleichzeitig Ihre Steuerlast.
Der Sonderausgabenabzug von
Spenden ist 2007 einheitlich für alle
förderungswürdigen Zwecke auf 20
% des Gesamtbetrages der Einkünf-
te angehoben worden. Der alterna-
tiv für Unternehmer mögliche Son-
derausgabenabzug in Höhe von
bisher 0,2 % der Summe der ge-
samten Umsätze und der im Kalen-
derjahr aufgewendeten Löhne und
Gehälter beträgt nunmehr 0,4 %.
Überschreiten Zuwendungen die-
se Höchstbeträge, so können sie
zwar nicht mehr wie bisher für ver-
gangene Jahre, jedoch dafür unein-
geschränkt auf die folgenden Ver-
anlagungszeiträume vorgetragen
werden.
Die steuerliche Absetzbarkeit gilt in
den oben genannten Höchstgrenzen
selbstverständlich auch für Sach-
spenden, wobei für die Spendenbe-
scheinigung der Wert der Sache zum
Zeitpunkt der Spende gilt.
Spenden und Steuern mindern