TARIFINFO

 

Für den Erhalt unserer
tarifvertraglichen Leistungen!

 


Wie geht es weiter
mit dem Tarifvertrag?


Diese Broschüre gibt die Antworten,
nach denen Sie gesucht haben!!
 

 

 

 

Inhalt

 
 

Liebe Kolleginnen und Kollegen

  Welche Tarifverträge und Arbeitsbedingungen gelten für mich? 
    - Arbeitsvertrag begann vor dem 30.Juni 2003
    - Arbeitsvertrag begann im Juli 2003
    - Arbeitsvertrag begann zwischen August 2003 und April 2004
    - Arbeitsvertrag begann nach April 2004
    - Situation ab 1.Februar 2005
  Situation für andere Beschäftigte am Klinikum
    Situation der Beamtinnen und Beamten
    Situation der Beschäftigten der Klinik-Service-GmbH
    Situation der Landesbeschäftigte
  Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen
  Die Prozessvereinbarung zur Erneuerung von BAT und MTArb im öffentlichen Dienst
  Was bedeutet
    Nachbindung?
    Nachwirkung?
  Beispiel Vergütung
  Stellung von ver.di-Mitgliedern und anderen Beschäftigten
  Wie kann sich das Tarifrecht in Zukunft entwickeln?
    Flächentarifvertrag
    Rückkehr in dasTarifrecht des ÖD
    Uniklinika-Tarifvertrag bundesweit
    Uniklinika-Tarifvertrag Baden-Württemberg
    Haustarifvertrag Uniklinik Heidelberg
  Wie sieht es mit der Zusatzversorgung (VBL) aus?
  Das sind unsere Ziele
  Daher fordern wir
 
   

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Klinikumsvorstand und Aufsichtsrat haben trotz massiver Proteste der Beschäftigten zum 31.Januar 2005 den Austritt der Uniklinik Heidelberg aus dem Arbeitgeberverband des öffentlichen Dienstes beschlossen. Ein Haustarifvertrag zwischen ver.di und der Uniklinik Heidelberg wird vom Klinikumsvorstand angestrebt.

Der Arbeitgeber hat eine chaotische Situation geschaffen. Für Beschäftigte gelten je nach Beginn des Arbeitsvertrages unterschiedliche Bedingungen. Viele Beschäftigte sind verunsichert.  Wie geht es mit der Uniklinik weiter? Ist mein Arbeitsplatz sicher?  Wird mein Gehalt gekürzt? Muss ich länger arbeiten?  Etc....

Der Klinikumsvorstand hat seine Vorstellungen klar formuliert: Um Personalkosten zu sparen, soll aus den Tarifverträgen des Öffentlichen Dienst, dem Bundes-Angestellten Tarifvertrag (BAT) und Manteltarifvertrag für ArbeiterInnen  (MTArb) ausgestiegen werden. Dies ist eine Kampfansage an die Beschäftigten, denn das Ziel wird klar: Es soll um schlechtere Arbeitsbedingungen (weniger Schutzrechte), Lohn- und Gehaltskürzungen und längere Arbeitszeit gehen. Mit keinem Tarifvertrag der Welt wird das Dilemma der Krankenhausfinanzierung gelöst. Hier braucht es u.a. lautstarke politische Initiativen, um die Rahmenbedingungen zu verändern. Diese vermissen wir von der Klinikumsleitung.

 

Wir können etwas tun! - Wir haben Vorschläge! 

 

Mit dieser Broschüre wollen die PersonalrätInnen und die Vertrauensleute allen Beschäftigten Informationen an die Hand geben und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. 

Ohne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat das Klinikum keine Zukunft. Daher gehören die Beschäftigten in den Mittelpunkt der Klinikumspolitik!

Alle Anstrengungen sind auf gute Arbeitsbedingungen und eine ausreichende Personalausstattung zu richten. Dann sind die Herausforderungen zu meistern und die Basis für eine weiterhin gute  Patientenversorgung gesichert.

 

Welche Tarifverträge und Arbeitsbedingungen gelten für mich?

 

Die folgende Beschreibung dient als Anhaltspunkt. Eine Prüfung der arbeitsvertraglichen Situation muss in jedem Einzelfall anhand der Unterlagen geschehen, da es immer wieder Besonderheiten und spezielle Problemlagen gibt. Der Personalrat berät gerne!

 

 

Folgende Fälle gibt es bei den Arbeitsverträgen:

 

 

· unbefristeter Arbeitsvertrag begann vor 30.Juni 2003

 

Der Arbeitsvertrag umfasst Leistungen nach BAT/MTArb inklusive Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und der 38,5 Stunden-Woche.

 

 

· Arbeitsvertrag begann im Juli 2003

Der Arbeitsvertrag umfasst Leistungen nach BAT/MTArb mit vollem Weihnachtsgeld, 38,5-Stunden-Woche, aber ohne Urlaubsgeld.

 

· Arbeitsvertrag begann zwischen August 2003 und April 2004

 

Der Arbeitsvertrag umfasst Leistungen nach BAT/MTArb mit der 38,5-Stunden-Woche, aber ohne Urlaubsgeld und mit reduziertem Weihnachtsgeld.

 

· Arbeitsvertrag begann nach April 2004

Der Arbeitsvertrag umfasst Leistungen nach BAT/MTArb ohne Urlaubsgeld, mit reduziertem Weihnachtsgeld und mit der 41-Stunden-Woche.

 

Situation ab 1.Februar 2005
 

Ver.di- Mitglieder haben aufgrund der tariflichen Nachbindung (siehe Artikel hierzu) Anspruch auf BAT/MTArb zum Stand 31.Januar 2004.
 

Wenn es irgendwann zu einem Tarifabschluss zwischen ver.di und dem Arbeitgeber Uniklinik kommt, gilt dieses neue Tarifwerk für alle ver.di- Mitglieder und ggf. Kraft Arbeitsvertrag für alle Beschäftigten (derzeit ohne die Landesbeschäftigten) gleichermaßen unabhängig vom Einstellungsdatum.

 

Situation der Beamtinnen und Beamten


Die Arbeitsbedingungen von BeamtInnen sind in Gesetzen und Verordnungen geregelt, genauso wie die Besoldung (Vergütung). Diese KollegInnen sind quasi tarifpolitisches „Freiwild“, da alles von der Gunst ihres Dienstherren ( Bund/Länder ) abhängt. Es ist ihnen verboten, ihre Forderungen mittels eines Arbeitskampfes durchzusetzen. Aktueller Stand ist, dass die BeamtInnen kein Urlaubsgeld und fast um die Hälfte gekürztes Weihnachtsgeld bekommen und 41 Stunden pro Woche arbeiten müssen.
Weitere Verschlechterungen sind von der Landesregierung geplant.

 

Situation der  Beschäftigten der Klinik- Service- GmbH  (KSG)

 

Diese Kolleginnen und Kollegen haben keinen Tarifvertrag, sondern sog. Arbeitsvertragsbedingungen (AVB), die der Arbeitgeber einseitig festgelegt hat. Es gilt die 40 Std.-Woche,  Arbeitsbedingungen sind schlechter geregelt, der Lohn liegt 15 – 20% unter dem, was Klinikumsbeschäftigte verdienen, die die gleiche Tätigkeit machen. Eine betriebliche Altersvorsorge wie die VBL gibt es nicht.

 

Situation für Landesbeschäftigte

 

Für die Landesbeschäftigten (Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, in der Regel die Ärztinnen und Ärzte und alle Beschäftigten, die dem Übergang zur Anstalt des öffentlichen Rechts widersprochen haben) ist die Lage anders. Für sie gilt die Tarifsituation des Landes. Noch ist Baden-Württemberg Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (Austrittsbeschluss wurde gefasst, aber nicht vollzogen). Es bleibt abzuwarten, welchen tariflichen Weg das Land geht. Es gilt dort momentan der BAT/MTArb mit gekündigtem Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und gekündigten Arbeitszeitbestimmungen. Weitere tarifliche Verschlechterungen sind von der Landesregierung geplant.

Wenn die Uniklinik tarifliche Sonderwege geht – also ein Tarifvertrag abgeschlossen wird -  sind die Landesbedienstenten hiervon erstmal nicht betroffen.

 

 

Wie man sieht gibt es verschiedene Beschäftigungsgruppen, die arbeitsrechtlich unterschiedlich behandelt werden, obwohl sie das Gleiche tun. 

Diese Ungleichbehandlung verstößt gegen den Grundsatz:

 

Gleichwertige Arbeit –
gleicher Lohn.

 

Durch die Benachteiligung werden die Beschäftigten demotiviert, durch die Ungleichbehandlung wird der Betriebsfrieden gestört.  Dies kann auch nicht im Interesse des Arbeitgebers liegen.

 

 

 Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen

 

Der Arbeitgeber geht bei der Verlängerung von befristeten Verträgen von einem neuen Arbeitsvertrag aus. Daher wird am Klinikum mit Beschäftigten, deren befristeter Arbeitsvertrag verlängert wird, ein schlechterer Arbeitsvertrag vereinbart (kein Urlaubsgeld, weniger Weihnachtsgeld, 41-Stunden-Woche, s.o.). Laut Urteil des BAG vom 12.September 1996 (7 AZR 790/95 (AP Nr.182 zu §620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag)) ist dies nicht zulässig!! Wenn die Arbeitsaufgaben und die Arbeitsinhalte gleich bleiben, ist dies als einheitlicher Arbeitsvertrag zu sehen. (s. ver.di- Info „Vorsicht Falle“) Wer bereits einen veränderten Arbeitsvertrag unterschrieben hat, sollte schriftlich auf eine Änderung drängen. Wer noch nicht unterschrieben hat, sollte dies allenfalls unter Vorbehalt tun. In den nächsten Jahren wird es einige Gerichtsverfahren zu diesem Thema geben, und wer einen Vorbehalt erklärt hat kann sich später auf eventuelle positive Urteile beziehen.

 

Die Prozessvereinbarung zur Erneuerung von BAT und MTArb
im öffentlichen Dienst

 

Zwischen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes (Bund, Länder, Kommunen) und ver.di wurde vereinbart, bis Ende Januar 2005 BAT und MTArb grundlegend zu reformieren. Hierzu wurde eine Prozessvereinbarung geschlossen.

Es wird in mehreren Arbeitsgruppen intensiv verhandelt. Aktuelle Infos hierzu gibt es auf den ver.di- Seiten im Internet unter:

 

www.verdi.de/neues_tarifrecht_oed

 

Die Länder-Arbeitgeber mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) haben die Prozessvereinbarung torpediert, sie wollen keine Reform von BAT und MTArb.

 

Nachdem Mitte 2003 die Tarifverträge zu Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld gekündigt wurden, provozierten die Ministerpräsidenten weiter: Trotz der laufenden Verhandlungen wurde im März 2004 die Kündigung der 38,5-Stunden-Woche durch die Tarifgemeinschaft der Länder erklärt.

 

Wie angekündigt hat ver.di dann beschlossen, die Reform nur noch mit Bund und Kommunen, nicht aber mit den Länder- Arbeitgebern weiterzuverhandeln. Die bisherig erzielten Ergebnisse mit Bund und Kommunen deuten darauf hin, dass es Ende  Januar einen reformierten Tarifvertrag öffentliche Dienste geben wird. Es ist zu hoffen, dass die Länder wieder in den gemeinsamen Verhandlungsverbund Bund, Länder, Kommunen zurückkehren und die Ergebnisse übernehmen.

Sind die Länder jedoch weiter reformunwillig, gelten für unsere Landesbediensteten BAT und MTArb in der bisherigen Form weiter.

 

Was bedeutet…
 

… Nachbindung?


Die Nachbindung von Tarifverträgen tritt ein, wenn der Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband austritt (Austritt des Landes aus der TdL oder Austritt der Uniklinik aus dem AVdÖD). Grundlage ist § 3 Tarifvertragsgesetz. Alle Tarifverträge gelten dann für die ver.di-Mitglieder solange weiter, bis sie ausgelaufen oder gekündigt sind. Beschäftigte, die während der Nachbindung in ver.di eintreten, sichern sich die Geltung der laufenden Tarifverträge und nachfolgend die Nachwirkung. Gewerkschaftsmitglieder, die nach dem 1.Februar 2005 einen neuen Arbeitsvertrag mit der Uniklinik abschließen, haben Anspruch auf die Nachbindung, also auf BAT/MTArb mit Stand 31.1.2005.

Durch den Austritt der Uniklinik aus dem Arbeitgeberverband tritt diese Situation an der Uniklinik Heidelberg ab 1.Februar 2005 ein.

… Nachwirkung?

 

Die Nachwirkung tritt ein, wenn Tarifverträge gekündigt oder ausgelaufen sind. Grundlage ist § 4 Tarifvertragsgesetz. Der Tarifvertrag gilt nach seiner Kündigung unbegrenzt solange weiter, bis er durch einen neuen ersetzt wird. Tarifnormen werden eingefroren. Bei Beschäftigten, die erst nach der Kündigung eines Tarifvertrages während der Nachwirkung einen Arbeitsvertrag schließen, ist der Arbeitgeber nicht an diesen Tarifvertrag gebunden. Dies mussten schon eine Reihe von Beschäftigten an der Uniklinik schmerzlich erfahren: Der Tarifvertrag zum Urlaubsgeld wurde zum 30. Juni 2003, der Tarifvertrag zum Weihnachtsgeld zum 31. Juli 2003 gekündigt. Im März 2004 haben die Länder beschlossen, die Tarifvorschriften zur 38,5-Stunden-Woche zum Mai 2004 zu kündigen.  Diese Tarifverträge befinden sich seither in der Nachwirkung.

 

Beispiel Vergütung:

 

Die Uniklinik ist zum 31.Januar 2005 aus dem Arbeitgeberverband

ausgetreten. Zum 31.Januar 2005 ist auch die Laufzeit des

Vergütungstarifvertrag beendet. Ab 1.Februar 2005 kommt der Vergütungstarifvertrag in die Nachwirkung. Löhne und Gehälter werden für ver.di- Mitglieder auf dem Stand vom 31.Januar 2005 weiter gelten, bis die Uniklinik einen neuen Tarifvertrag zur Vergütung abgeschlossen hat.

 

Stellung von ver.di-Mitgliedern und anderen Beschäftigten

 

Tarifverträge gelten nur für ver.di-Mitglieder, da die Gewerkschaft für ihre Mitglieder Tarifverträge aushandelt und nicht für andere Personen. Für Beschäftigte, die nicht ver.di-Mitglieder sind, gilt der Arbeitsvertrag. Dies ist eine schwächere Absicherung der tariflichen Rechte als eine unmittelbare ver.di-Mitgliedschaft. Denn ein Arbeitsvertrag kann verändert werden, z.B. durch Änderungskündigung.  Wird ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen, ist der Zeitpunkt des Abschlusses des neuen Arbeitsvertrages maßgebend. Zu prüfen ist, ob bei einer Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen wird oder ob der alte Arbeitsvertrag nur verlängert wird.

Es könnte sein, dass die Arbeitgeber ver.di-Mitglieder und Nicht-ver.di-Mitglieder unterschiedlich behandeln. Die Arbeitgeber wollen nur noch zahlen, was unbedingt nötig ist.

 

 

Wie kann sich unser Tarifrecht in Zukunft entwickeln?

 

Es kann nicht vorhergesagt werden, welcher Weg gegangen wird. Auch wenn die Arbeitgeberseite von einem Haustarifvertrag spricht, bedeutet das noch nicht, dass ver.di dem zustimmt. Denn unser Ziel ist, im Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes zu verbleiben. Nur eines ist sicher:

Die Qualität eines künftigen Tarifvertrages wird maßgeblich davon abhängen, wie stark ver.di in Tarifverhandlungen auftreten kann. Und das hängt von der Zahl der Mitglieder ab.

 

 

Flächentarifvertrag

 

Es ist anzustreben, im Flächentarifvertrag des Öffentlichen Dienstes zu bleiben. Denn wenn alle Beschäftigten im Öffentlichen Dienst (Reinigungskräfte, Bus- und Straßenbahnfahrer, Müllwerker, Krankenschwestern, MTAs, …) zusammenstehen, können die Beschäftigten mit ver.di am meisten erreichen. Das hat die Vergangenheit gezeigt. Eine Lohntarifrunde ist so viel schlagkräftiger zu führen, als wenn dies z.B. bei einem Haustarifvertrag die Beschäftigten der Uniklinik ganz alleine machen müssten.

Vom Flächentarifvertrag haben im Übrigen auch die Arbeitgeber profitiert! Wer Tarifflucht begeht, kündigt den sozialen Frieden auf,

Wer die Solidargemeinschaft Arbeitgeberverband, die Arbeitsbedingungen und Vergütungen für eine ganze Branche aushandelt, verlässt, hat die Auseinandersetzung direkt in den Betrieb geholt.

 

 

Rückkehr in das Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes

 

Das wäre die beste Lösung. Die Prozessvereinbarung wird mit Erfolg zu Ende geführt, BAT und MTArb sind reformiert und gelten weiterhin.

a) Die Uniklinik kann als Anstalt des öffentlichen Rechtes eine Aufnahme in den kommunalen Arbeitgeberverband (VkA) beantragen, BAT und BMTG würden weiterhin unmittelbar gelten. Weiterer Vorteil: Über eine Mitgliedschaft in der ZVK könnte die Zusatzversorgung nahtlos gesichert werden und würde billiger.

b) So lange das Land in der TdL bleibt, kann die Uniklinik in den AVdÖD Ba-Wü (Arbeitgeberverband des öffentlichen

Dienstes in Baden-Württemberg) und damit auch in die TdL zurückkehren.

c) Eine weitere Lösung wäre ein Vollverweisungstarifvertrag.

Ver.di und Uniklinik vereinbaren, dass BAT und MTArb jeweils

in der aktuellen Fassung gelten.

 

 

Uniklinika-Tarifvertrag bundesweit?

 

Die Uniklinik-Arbeitgeber sind im VUD (Verband der Uniklinika Deutschlands) zusammengeschlossen. Es wäre denkbar, dass hier ein Tarifverbund geschlossen und ver.di zu Verhandlungen für einen Uniklinika- Tarifvertrag bundesweit aufgefordert wird.

Da die Voraussetzungen und Vorstellungen in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sind, ist jedoch  nicht zu erwarten, dass es einen Arbeitgeber- Verband der Uniklinika geben wird.

 

 

Uniklinika-Tarifvertrag Baden-Württemberg?

 

Die vier Uniklinika könnten sich zu einem eigenen Arbeitgeberverband zusammenschließen und mit ver.di Baden-Württemberg Tarifverhandlungen führen. Auf Arbeitgeberseite sind schon Vorkehrungen dazu getroffen. Für die vier Uniklinika zusammen wurde in Freiburg eine Koordinationsstelle BAT-Ausstieg gebildet. Denkbar wären gemeinsame Regelungen für alle vier Standorte mit einer Art Mantel-Tarifvertrag mit der Möglichkeit, in bestimmten Bereichen ergänzend spezielle Regelungen für jede Uniklinik zu treffen. Bisher ist noch unklar, wie stark der Verbund der vier Uniklinika Baden-Württemberg auf Arbeitgeberseite ist und ob sie einen gemeinsamen Weg oder getrennte Wege gehen wollen.

 

Haustarifvertrag Uniklinik Heidelberg?

 

Der Klinikumsvorstand hat erklärt, dass er einen Haustarifvertrag abschließen will, und hat Ver.di zu Tarifverhandlungen aufgefordert. Ver.di hat unserem Arbeitgeber mitgeteilt, dass sie nur gemeinsame Tarifverhandlungen mit allen vier Uniklinika führen wird.

Wird ein Haustarifvertrag verhandelt, dann kommt es ganz alleine auf die Stärke von ver.di an der Uniklinik Heidelberg an!

Ein Haustarifvertrag hat große Nachteile: Die Beschäftigten werden weitgehend von der Tarifentwicklung im Öffentlichen Dienst, im Gesundheitswesen und sogar von den anderen Uniklinika abgekoppelt. Eine Zersplitterung der Tarif- und Arbeitsbedingungen wird vorangetrieben. Eine willkürliche Bezahlung abhängig vom Wohlwollen der Kostenträger wäre die Folge.
Diesen Rückschritt in das letzte Jahrhundert, in dem Arbeitnehmer nach Gutsherrenart behandelt wurden, werden wir nicht zulassen!

So schlecht geht es dem Klinikum auch wieder nicht. Solange notwendige Baumaßnahmen zur Hälfte aus eigenen Mitteln finanziert werden, man sich Berufungsverhandlungen und (Fest-) Veranstaltungen etwas kosten lässt, und Teile der oberen Führungsebene bei der Anschaffung neuer Sachmittel nicht kleinlich sind, solange man sich für jedes Problem teure Beraterfirmen leistet, solange leuchtet das Lohnsenkungsprogramm unseres Arbeitgebers nicht ein. Das hat nichts mit Neid zu tun, sondern mit Moral. Wenn man zum Ergebnis kommt, dass man sparen muss, dann sollten alle und im gleichen Maße ihren Beitrag dazu leisten.

 

Wie sieht es mit der Zusatzversorgung (VBL) aus?

 

Der Anspruch auf die Zusatzversorgung ist tariflich festgeschrieben.  Die Zusatzversorgung muss in vollem Umfang erhalten bleiben und weitergeführt werden. Wenn die Uniklinik aus der VBL aussteigt, bleiben die bisher erworbenen Ansprüche für alle Beschäftigten bestehen. Daher müsste die Uniklinik an die VBL eine hohe Ablösesumme zahlen. Schätzungen gehen von 150 bis 200 Millionen Euro aus.  Es wird geprüft, ob das Land für die Zeiten vor dem Rechtsformwechsel 1998 aufkommen muss.  Dann wäre ein Ausstieg aus der VBL wohl denk- bar.

Für die vier Uniklinika in Ba-Wü ist Tübingen beauftragt, den Ausstieg aus der VBL und den Umstieg auf ein anderes (kapitalgedecktes) System zu prüfen. Nachdem die Uniklinik Tübingen im Auftrag der vier Uniklinika ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, haben die vier Personalräte ebenfalls beschlossen, ein Gutachten erstellen zu lassen. Wir wollen genau wissen, wo Chancen und Risiken für die Beschäftigten liegen und welches die tragfähigste und beste Lösung für die Zukunft ist. Dabei ist uns ein vollständiger Leistungsvergleich wichtig, der alle sozialen Risiken wie z.B. Kindererziehungszeiten berücksichtigt.

 

 

Das sind unsere Ziele

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die wichtigste Ressource des Klinikums. Ohne motivierte, engagierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat die Uniklinik keine Zukunft. Eine gute Patientenversorgung und die Herausforderungen durch die immer enger werdenden Spielräume können von den Beschäftigten nur gemeistert werden, wenn sie den Rücken frei haben und nicht laufend demotiviert und verunsichert werden. Die Beschäftigten müssen in den Mittelpunkt gerückt werden, damit das Klinikum auch weiterhin eine Spitzenposition in der Hochschulmedizin einnimmt. Das Klinikum ist nur dann wettbewerbsfähig, wenn es seine Beschäftigten ernst nimmt, sie fördert und demokratisch beteiligt, wenn es die Arbeitsbedingungen verbessert und nicht verschlechtert und die  Beschäftigten ordentlich bezahlt. Man darf ihre Geduld und Leidensfähigkeit nicht überstrapazieren.

 

 

Wir fordern daher:

 

• Die Uniklinik Heidelberg muss in das Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes zurückkehren

 

• Oberste Priorität hat der Erhalt und Ausbau des bisherigen Tarifniveaus für alle Beschäftigten. Eine Reform von BAT und MTArb im Rahmen der Prozessvereinbarung ÖD ist im Interesse der Beschäftigten voranzubringen und ein attraktives und zukunftsorientiertes System der Bewertung und Eingruppierung zu schaffen. Hier können krankenhausspezifische Regelungen vereinbart werden
 

• Einheitliches Tarifrecht für alle Beschäftigten der Uniklinik.

 Keine Aufspaltung der Belegschaft in bisherige Beschäftigte, neue Beschäftigte, Landesbeschäftigte, BeamtInnen und Service-GmbH- Beschäftigte

 

• Befristete Arbeitsverhältnisse sind auf ein unabdingbares Maß zu reduzieren.

 

• Ärzte/Ärztinnen in der Facharztausbildung müssen einen Arbeitsvertrag für die gesamte Dauer der Ausbildung erhalten.

 

• Erhalt der 38.5-Stunden-Woche.

 

• Volles Urlaubs- und Weihnachtsgeld für alle Beschäftigten.