Organisation Zentrale… Betriebsärztlicher… Leistungsspektrum Suchtprophylaxe

Suchtprophylaxe

Sucht ist eine Krankheit, die in allen Gesellschaftsschichten, Beschäftigungsbereichen und -ebenen vorkommen kann. Alkohol- und Suchtmittelmissbrauch begegnen uns im Berufsleben und am Arbeitsplatz genauso wie in der Freizeit. Auch Mitarbeiter des Universitätsklinikums, der Universität und ihrer Einrichtungen sind von Alkohol- und Suchtmittelmissbrauch betroffen.

Was vielen nicht bewusst ist: Suchterkrankungen, auch Alkoholismus, enden ohne rechtzeitige und adäquate Behandlung meist tödlich. Suchtkranke Menschen brauchen deshalb Hilfe. Der Vorgesetzte hat aufgrund seiner Fürsorgepflicht und der Arbeitssicherheit eine besondere Verantwortung für den suchtkranken Beschäftigten. Im Bereich der vorbeugenden Maßnahmen und bei der Einleitung von Hilfsmaßnahmen nimmt er eine Schlüsselrolle ein, insbesondere bei Gesprächen, die mit den betroffenen Mitarbeitern geführt werden müssen.

Suchtkranke Menschen im Berufsleben brauchen vor allem auch die Hilfe ihrer Kollegen und Kolleginnen. Neben den Mitgliedern des Suchtausschusses, stehen Betroffenen und ihren Angehörigen der Betriebsärztliche Dienst und der Personalrat unterstützend zur Seite.

Ansprechpartnerinnen

Portrait von Marion Predikant
Marion Predikant

FÄ für Allgemeinmedizin, Betriebsmedizin
Weiterbildungsermächtigung Betriebsmedizin
Strahlenschutzermächtigte Ärztin


06221 56-8960

Portrait von Grit Parker
Grit Parker

Dipl. Soz. Päd. / Dipl. Soz. Arb.


06221 56-7339
06221 56-33973

Informationen

Flyer über den Suchtausschuss
Hilfe für Angehörige

Der Suchtausschuss

AUFGABEN

  • Der Suchtausschuss ist Ansprechpartner für alle Beschäftigten.
  • Individuelle Beratung und Hilfe stehen im Vordergrund.

  • Der Suchtausschuss plant und entwickelt:

    1. Konzepte zur Suchtprävention
    2. Analysen von arbeitsplatzbezogenen Ursachen
    3. Information und Beratung für Beschäftigte
    4. Schulungen für Vorgesetzte
    5. Zusammenarbeit mit externen Institutionen.

  • Der Suchtausschuss ist ein beratendes und unterstützendes Gremium, das insbesondere mitwirkt:
    1. 
in Grundsatzfragen des Umganges mit Suchtkranken
    2. bei Maßnahmen in Bezug auf konkrete Einzelfälle und
    3. bei Entscheidungen personeller und dienstlicher Art.

Betreuungskonzept

Das Betreuungskonzept des Suchtausschusses sieht folgenden Ablauf der Beratung vor:

  • Ein Mitglied des Suchtauschusses führt mit jedem/er Suchtkranken ein persönliches Gespräch.
  • Der Suchtausschuss führt im Arbeitsbereich des/der Betroffenen ein Gespräch mit dem/der Vorgesetzten.
  • Der Suchtausschuss unterstützt und initiiert Hilfsangebote zur ambulanten und stationären Behandlung.
  • Der Suchtausschuss berät bei Fragen der beruflichen Wiedereingliederung.

Alle Kontakte, Gespräche und Entscheidungen des Arbeitskreises werden den Belangen der ärztlichen Schweigepflicht entsprechend vertraulich behandelt.

Kontakt: Das Gremium

Der Suchtausschuss der Universität Heidelberg setzt sich aus Vertretern des Klinikums und der Zentralen Universität zusammen und besteht aus folgenden Mitgliedern: Vertreter des Betriebsärztlichen Dienstes, des Personalrates sowie die betriebliche Sozialberatung, Frau G. Parker.

Es existiert kein persönliches Vertretungsrecht. Der Suchtausschuss trifft sich von 14 bis 16 Uhr, alle 2 Monate in den Räumen des Betriebsärztlichen Dienstes.