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Weiterbildung

Weiterbildung zur Fachärztin/ zum Facharzt für Klinische Pharmakologie (48 Monate) und für Innere Medizin (12 Monate)

Die Abteilung Klinische Pharmakologie und Pharmakoepidemiologie ist eine offizielle Weiterbildungseinrichtung und verfügt

  1. über die volle Befugnis von 48 Monaten zur Weiterbildung zum Facharzt / zur Fachärztin für Klinische Pharmakologie an den Standorten Medizinische Klinik, Kinderklink und Thoraxklinik und
  2. über 12 Monate Befugnis zum Facharzt / zur Fachärztin für Innere Medizin in der Medizinischen Klinik.

Beide Weiterbildungsbefugnisse gelten für die  Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 18. Mai 2020.

Damit ist unsere klinisch orientierte Abteilung, die Teil des Zentrums für Innere Medizin ist, einer der ganz wenigen Orte in Deutschland, an denen die Ausbildung zum Klinischen Pharmakologen/zur Klinischen Pharmakologin aus einer Hand angeboten werden kann. Ärztinnen und Ärzte, die auf dem Weg zur Inneren Medizin für ein Jahr ihr Wissen über Klinische Pharmakologie erweitern wollen, sind zur Weiterbildung bei uns ebenfalls herzlich willkommen. 

Weiterbildungsstellen werden in der Presse ausgeschrieben, jedoch sind Anfragen bei den u. g. Weiterbildungsbefugten jederzeit willkommen und sollten einen Lebenslauf der Bewerberin/ des Bewerbers enthalten.

Die Weiterbildungsbefugnis für Klinische Pharmakologie liegt in den Händen von 


Die Weiterbildungsbefugnis für Innere Medizin liegt in den Händen von


Weiterbildung zum Fachapotheker / zur Fachapothekerin für Arzneimittelinformation

Die Kooperationseinheit Klinische Pharmazie ist eine offizielle Weiterbildungseinrichtung und verfügt über die volle Ermächtigung zur folgenden Weiterbildung für Apotheker/Apothekerinnen:

Weiterbildung zum Fachapotheker / zur Fachapothekerin für Arzneimittelinformation gemäß Weiterbildungsordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (Weiterbildungsbefugnisse jeweils für die gesamten Weiterbildungen).

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Weiterbildungsermächtigte:


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