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Prüfungen

Schriftliche Leistungskontrolle

Jede Lehrveranstaltung muss mit einer schriftlichen Leistungskontrolle erfolgreich abgeschlossen werden. Eine schriftliche Leistungskontrolle kann in einzelnen Kursen auch aus der Anfertigung einer benoteten Hausarbeit bestehen, in der Regel besteht die schriftliche Leistungskontrolle aber aus einer benoteten Klausur. Die Klausuren werden in der Regel zu Beginn der folgenden Lehrveranstaltung geschrieben. Damit ist ausreichend Zeit für die Nachbereitung des Stoffes und die Vorbereitung auf die Klausur gegeben.

Die Bearbeitungszeit für die Klausuren beträgt je nach Kurs zwischen 45 und 90 Minuten.

Wiederholung von Klausuren

Prüfungsleistungen, die nicht bestanden sind, können zweimal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung von Prüfungsleistungen ist für maximal 6 Prüfungen im Rahmen des gesamten Studienganges zulässig (für detaillierte Informationen siehe Prüfungsordnung). Bei Nichtbestehen einer Klausur muss diese bis spätestens zum übernächsten Fachsemester nachgeholt werden. Bestandene schriftliche Leistungskontrollen können nicht wiederholt werden.

Notengebung

Die Klausuren werden nach einem einheitlichen Punkte- und Notensystem bewertet. Jede Klausur hat eine Gesamtpunktzahl von 60 Punkten. Für jede Klausur sind 50% der Punkte (30 Punkte) für das Bestehen erforderlich.

Aus den einzelnen Lehrveranstaltungen werden Durchschnittsnoten pro Modul gebildet. Die Gesamtnote für den Masterstudiengang bildet sich aus dem Durchschnitt der Modulnoten sowie der Note der Masterarbeit.

Masterarbeit

Die Masterarbeit muss innerhalb von 6 Monaten fertiggestellt werden. Sie kann begonnen werden, sobald alle erforderlichen schriftlichen Leistungskontrollen erfolgreich erbracht sind (Die Masterarbeit kann auf schriftlichen Antrag hin auch früher begonnen werden). Für die Betreuung und Begutachtung der Masterarbeit steht ein Betreuerpool zur Verfügung. Detaillierte Informationen zur Masterarbeit finden Sie in der Prüfungsordnung und im Modulhandbuch.

Anerkennung externer Leistungen

Die detaillierte Fassung der Anerkennungsrichtlinien ist in §6 der Prüfungsordnung zu finden. Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die an einer deutschen Hochschule erbracht wurden, werden anerkannt, soweit die Gleichwertigkeit bzgl. Umfang, Inhalt, Anforderungen und Prüfungsleistung denjenigen des Studiengangs Master of Medical Biometry/Biostatistics an der Universität Heidelberg im Wesentlichen entsprechen.

Bitte richten Sie einen formlosen Antrag auf Anerkennung an uns. Bitte legen Sie Kopien der Belege Ihrer Leistungen bei (z.B. Studienbuch, Scheine, Zeugnisse usw.).

Über die Anerkennung einschlägiger berufspraktischer Tätigkeiten und sonstiger externer gleichwertiger (bzgl. Dauer, Lehrumfang und Prüfungsleistung) Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Die Anerkennung eines Kurses führt nicht zu einer Reduktion der Studiengebühren.

Die Noten der Prüfungsleistungen werden bei vergleichbaren Notensystemen übernommen und in die Berechnung der Gesamtnote einbezogen. Bei unvergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk „bestanden“ aufgenommen. Liegt trotz inhaltlicher Übereinstimmung der Kurse keine Prüfungsleistung vor, müssen die entsprechenden Prüfungen im Masterstudiengang erbracht werden.