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Raumvergabe

Im Folgenden sind die wesentlichen Kriterien für die Vergabe von Räumen im OMZ kurz aufgelistet. Das OMZ ist ein Verfügungsgebäude für die ambulante Medizin und klinische Forschung. Die Vergabe der Räume orientiert sich dementsprechend in erster Linie an der wissenschaftlichen Qualität und dem klinischen Bezug der eingereichten Projekte. Antragsberechtigt sind alle an der Medizinischen Fakultät Heidelberg tätigen Wissenschaftler*innen. Eine weitere Grundbedingung für die Nutzung des OMZ ist die Drittmittelförderung des Projektes. Hierbei zählen sowohl Drittmittel institutionalisierter Forschungsförderungsträger (z. B. DFG, BMBF, EU, Krebshilfe) als auch Lizenzeinnahmen und nachgeordnet Industriemittel. Forschungsförderungen der institutionalisierten Träger (DFG etc.) werden priorisiert. Die Zuweisung erfolgt personenbezogen (ad personam) an Projektleiter/Drittmittelempfänger sowie projektbezogen. Eine Weitergabe von Forschungsflächen an Dritte ist nicht erlaubt. Werden Mittel aus Lizenzeinnahmen angeführt, erfolgt eine Raumvergabe, die sich am Forschungskonzept, zu erwartenden Innovationen und dem vorhandenen Raumangebot orientiert. Eine Nutzung des OMZ für reine klinische Studien, z. B. zur Medikamentenprüfung, ist nicht vorgesehen.

Neben den genannten Hauptkriterien muss für die Zuweisung von Räumen im OMZ die Notwendigkeit zum experimentellen Arbeiten sowie der nachweisliche zusätzliche Raumbedarf dargelegt werden.

Wie bereits ausgeführt, steht das OMZ allen Projekten von hoher wissenschaftlicher Qualität und klinischer Relevanz offen. Anträge können von einzelnen Wissenschaftler*innen oder als Kooperationsprojekte mehrerer Arbeitsgruppen gestellt werden, die Einbindung mehrerer Gruppen ist aber keine Voraussetzung.

Entsprechend der Konzeption des OMZ erfolgt die Vergabe aller Flächen auf Zeit und mit Bindung an das beantragte Projekt. Eine feste Vergabe an bestimmte Arbeitsgruppen oder Abteilungen findet nicht statt. Üblicherweise erfolgt die Vergabe in der Regel für 2 Jahre. Bei Vorlage eines eingereichten Verlängerungsantrages, über den noch nicht entschieden ist, kann die Nutzung vom Dekanat bis zur Entscheidung des Drittmittelgebers verlängert werden. Wird der Folgeantrag bewilligt, so wird die Nutzungsdauer der Verfügungsflächen um die Laufzeit des Folgeprojektes, jedoch maximal weitere 2 Jahre, verlängert. Von der Möglichkeit eines Folgeantrags auf Forschungsflächenüberlassung kann jede Arbeitsgruppe Gebrauch machen.
Anträge auf zeitlich befristete und projektbezogene Nutzung des OMZ finden Sie hier.