Einweisungsparcours
Medizinprodukte der Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie
Neben den kontinuierlich im Routinebetrieb stattfindenden MPG-Einweisungen in spezifische Medizinprodukte finden regelmäßig Geräteeinweisungsparcours statt. Hier besteht die Möglichkeit, sich direkt von den jeweiligen Produktspezialisten der Herstellerfirmen oder den MPG-Beauftragten des Universitätsklinikums in eine Vielzahl von Medizinprodukten (z. B. Beatmungsgeräte, Defibrillatoren, Spritzenpumpen, etc.) einweisen zu lassen. Die Teilnehmenden wählen hierbei diejenigen Geräte aus, für die eine Einweisung benötigt wird. Viele Kolleginnen und Kollegen nutzen den Parcours auch, um ihre Kenntnisse der Geräteanwendung aufzufrischen oder zu vertiefen.
Heidelberger Geräteparcours
Termin
Freitag, 2. Oktober 2026, 11-19 Uhr
Anmeldung
per Mail an GeraeteParcours.MTK@med.uni-heidelberg.de
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Zertifizierung
Der Einweisungsparcours wird in der Regel durch die Landesärztekammer Baden-Württemberg und die Registrierung beruflich Pflegender mit CME-Fortbildungspunkten zertifiziert. Ärztliche Kolleginnen und Kollegen bringen bitte ihre Barcode-Aufkleber mit, da ein Scanner nicht zur Verfügung steht.
Bitte bringen Sie - falls vorhanden - Ihren Gerätepass zu der Veranstaltung mit. Wenn Sie noch keinen Gerätepass besitzen, können auf Nachfrage Vordrucke zur Verfügung gestellt werden.
Veranstaltungsort
Medizinische Klinik
beim Hörsaal
Im Neuenheimer Feld 410
69120 Heidelberg
Organisation
Organisationsverantwortung
Weitere Informationen
Ablauf am Veranstaltungstag
Nach Ihrer Ankunft begrüßen wir Sie im Eingangsbereich vor dem Hörsaal der Medizinischen Klinik. Bitte melden Sie sich dort mit Ihrem Mitarbeiterausweis an. Sollten Sie noch keinen Gerätepass besitzen, wird Ihnen vor Ort einer ausgestellt.
Anschließend besuchen Sie die Einweisungen in individueller Reihenfolge. Bitte beachten Sie dabei die angegebenen Zeitslots. Bleiben Sie jeweils an einem Gerät, bis Sie die vollständige Einweisung abgeschlossen haben.
Dokumentieren Sie die absolvierten Einweisungen von den jeweiligen Firmenvertretern in Ihrem Gerätepass.
Bitte bewahren Sie Ihren Gerätepass sorgfältig auf – er dient als Nachweis, dass Sie gemäß Medizinproduktegesetz ordnungsgemäß in die Geräte eingewiesen wurden.

