Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW)
Laut Berufsordnung sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, die ihnen aus ihrer ärztlichen Behandlungstätigkeit bekannt werdenden UAW der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) mitzuteilen. Die AkdÄ wertet diese Meldungen aus und informiert z. B. im Deutschen Ärzteblatt oder mit der Drug Safety Mail über relevante Sicherheitsprobleme im Zusammenhang mit Arzneimitteln.
Achtung: Verdachtsfälle von Impfkomplikationen werden laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) an das Gesundheitsamt gemeldet. Die Meldepflicht an die AkdÄ bleibt davon unberührt. Zur Meldung an die AkdÄ kann in diesem Fall jedoch eine Kopie vom Berichtsblatt für das Gesundheitsamt verwendet werden.
Laut AkdÄ sollten Fälle gemeldet werden, bei denen der Verdacht auf einen Zusammenhang zwischen einer unerwünschten Reaktion und der Gabe eines Arzneimittels besteht. Für einen Verdacht sind ein zeitlicher Zusammenhang und das Fehlen einer offensichtlichen anderen Ursache für die beobachtete Reaktion ausreichend. Folgende Fälle sind von besonderem Interesse:
- UAW bei Arzneimitteln unter zusätzlicher Überwachung ("schwarzes Dreieck")
- Alle schweren UAW
- UAW von neu eingeführten Wirkstoffen (bis fünf Jahre nach Zulassung)
- Bisher unbekannte UAW bzw. UAW, die nicht in der Fachinformation aufgeführt sind
- Alle UAW bei Kindern
- UAW, die nach längerer Anwendung oder mit zeitlicher Verzögerung nach Absetzen eines Medikaments auftreten (Spätfolgen)
- Beobachtete Häufung einer bestimmten UAW (z. B. Häufung von allergischen Sofortreaktionen)
- UAW bei Anwendung außerhalb der Zulassung (Off-label-use).
Links für die Meldung von UAW-Verdachtsfällen durch Ärzte
Regelfall - AkdÄ
Medikationsfehler - AkdÄ
Impfkomplikation - Gesundheitsamt, Kopie an die AkdÄ
MELDUNG VON NEBENWIRKUNGEN DURCH PATIENTEN
Patienten können eine vermutete Nebenwirkung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bzw. das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) melden, wenn dies noch nicht durch den behandelnden Arzt oder Apotheker erfolgt ist.