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Psychiatrische Versorgung unter den Bedingungen der Corona Pandemie

In unserer Klinik sind mittlerweile wieder alle Stationen, die Tageskliniken und die Spezialambulanzen geöffnet.
Es gelten dieselben Hygieneregeln wie im gesamten Universitätsklinikum.

Ambulante Behandlungen

  • In unserer Ambulanz werden Therapiegespräche wieder überwiegend im persönlichen Kontakt geführt. Weiterhin sind aber auch Videosprechstunden und Telefonkontakte möglich.
  • Weiterhin bieten wir für Menschen, die sich durch die Pandemie psychisch besonders belastet fühlen, ein eigenes Beratungsangebot. Nähere Informationen finden Sie hier sowie einige hilfreiche Empfehlungen für diese Zeit. 
  • Mitarbeitern des Universitätsklinikums Heidelberg, die aufgrund der aktuellen Herausforderungen unter akuten Stress- und Belastungssymptomen leiden, bietet das Zentrum für Psychosoziale Medizin psychosoziale Unterstützung an (weitere Informationen für Mitarbeiter hier).
  • NEUE 3-G-REGEL: Für Patientinnen und Patienten, die einen ambulanten Termin an der Psychiatrischen Klinik haben, gilt die sogenannte 3-G-Regel; sie müssen beim Eingang ihren Immunitätsstatus (geimpft, genesen oder getestet) nachweisen. 
    Voraussetzung für einen ambulanten Termin ist:
    Die Bescheinigung eines max. 24 Std. alten negativen Schnelltest-Ergebnisses
    - Oder: Nachweis einer vollständigen Impfung, ab 14 Tage nach der Zweitimpfung 
    - Oder: Nachweis einer Covid-Infektion innerhalb der letzten sechs Monate (Vorlage des letzten positiven PCR-Testergebnisses, Mindestabstand zum Klinikbesuch: 28 Tage) 
    - Oder: Nachweis einer Covid-Infektion, die länger als ein halbes Jahr zurückliegt (Vorlage des letzten positiven PCR-Testergebnisses), und Nachweis einer einmaligen Auffrischungsimpfung 
  • Ambulante Patienten kommen ohne Begleitung (Ausnahmen: Hilfsbedürftige, Kinder oder für die Übersetzung). Falls mit Begleitung, gilt die 3-G-Regel.

Stationäre Behandlung

  • Corona-Tests an Klinik für Allgemeine Psychiatrie: Vorgehen bei stationären Aufnahmen und bei ambulanter Behandlung mit attestierter Maskenpflichtbefreiung
  • Bei uns gelten die im Gesamtklinikum aktuellen Besuchsregelungen: Pro Tag ist der Besuch von einer Person pro Patient zulässig. Bitte achten Sie auf die Besuchszeiten von 16:00 – 20:00 Uhr (wochentags)
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