Heidelberg,
05
April
2019
|
11:47
Europe/Amsterdam

Bluttest zur Brustkrebsdiagnostik: Universitätsklinikum Heidelberg stellt Strafanzeige gegen Unbekannt

Am 4. April 2019 hat das Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg Strafanzeige gegen Unbekannt unter allen rechtlichen Gesichtspunkten gestellt. Als öffentliche Einrichtung sieht sich das Universitätsklinikum aufgrund der Anzeichen eines unlauteren Vorgehens bei der Entwicklung und Ankündigung des potentiellen Bluttests zur Brustkrebsdiagnostik, der am 21. Februar der wissenschaftlichen Fachwelt und Öffentlichkeit vorgestellt worden war, zu diesem Schritt veranlasst. Die Entscheidung über die Aufnahme von Ermittlungen obliegt nun der Staatsanwaltschaft.

Das Universitätsklinikum selbst hat bereits umfängliche Maßnahmen zur Aufarbeitung getroffen: Eine interne wissenschaftliche Arbeitsgruppe und die Innenrevision des Klinikums sind mit der Analyse der Vorgänge beauftragt und berichten direkt an den Vorstand. Eine externe neutrale Expertenkommission konstituiert sich.

Der Präsident der Leibniz-Gemeinschaft Prof. Dr. Matthias Kleiner wird diese Expertenkommission zur Aufarbeitung des Bluttests zur Brustkrebsdiagnostik am Heidelberger Universitätsklinikum leiten. Er wurde in Absprache mit der Vorsitzenden des Aufsichtsrats Dr. Simone Schwanitz beauftragt. Prof. Kleiner wird die Mitglieder der Kommission in eigener, freier Entscheidung bestimmen. Zur Kommission werden externe Experten aus verschiedenen Fachgebieten gehören, z. B. Medizin/Life-Sciences, Ethik, Recht, Wirtschaft. Die Fachleute sollen zu allen relevanten Aspekten Stellung nehmen und Empfehlungen zu Maßnahmen und Veränderungen im Universitätsklinikum geben. Dazu gehören insbesondere Fragen zum Umgang des Klinikums mit der Verwertung seiner Forschungsergebnisse. Erste Ergebnisse der Kommission werden in wenigen Wochen erwartet. Sie arbeitet vollständig unabhängig, das UKHD stellt alle vorhandenen Informationen zur Verfügung.

Intern hat der Vorstand des Uniklinikums ebenfalls den Aufarbeitungsprozess begonnen und sich bereits detailliert Einsicht in die Projektstrukturen, -prozesse und die wissenschaftlichen Daten verschafft sowie mit Projektbeteiligten gesprochen. Eine interne wissenschaftliche Arbeitsgruppe und die Innenrevision, die mit der Bewertung beauftragt sind, berichten hierzu direkt an den Vorstand. Falls sofortige Maßnahmen nötig sind, werden diese ergriffen.

Für Fragen von Mitarbeitern stehen der Vorstand und die Ombudsgremien von Universitätsklinikum und Medizinischer Fakultät zur Verfügung.

Das Universitätsklinikum Heidelberg bedauert die Geschehnisse um den Bluttest zur Brustkrebsdiagnostik und nimmt die Kritik der Fachgesellschaften, Experten und Öffentlichkeit sehr ernst.

Zugleich bekennt sich das Universitätsklinikum zu der Aufgabe, die Erkenntnisse aus der Forschung in die klinische Anwendung zu übertragen und dazu auch Ausgründungen zu tätigen. Damit wird das Universitätsklinikum dem großen Potential am Standort Heidelberg gerecht und nimmt die Verantwortung wahr, Forschungsergebnisse schnell und effizient in eine praktische Anwendung für den Patienten zu bringen. Dies bedeutet aber auch eine Erweiterung der traditionellen Aufgaben eines Universitätsklinikums. Das Universitätsklinikum Heidelberg sieht daher eine große Chance in der Analyse und Beratung durch die Kommission, seine diesbezüglichen Strukturen und Prozesse zu verbessern.

Diese Analyse wird einige Zeit in Anspruch nehmen, da die Thematik komplex ist und in Neutralität und Unabhängigkeit bearbeitet werden muss. Das Universitätsklinikum bittet um Verständnis, dass es sich vor der Stellungnahme der Kommission öffentlich nur zurückhaltend äußern kann, um die Arbeit der Kommission nicht zu beeinträchtigen.

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