Heidelberg,
20
April
2023
|
13:42
Europe/Amsterdam

Die Kinder- und Jugendlichen-Notfallpraxis Heidelberg der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zieht zurück in die Räume der Universitätskinderklinik Heidelberg

Zusammenfassung

Gemeinsame Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und dem Universitätsklinikum Heidelberg

Die Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) ist ab sofort wieder in der Universitätskinderklinik direkt neben den Räumen der Kinder-Notfallambulanz des Universitätsklinikums Heidelberg (UKHD), Im Neuenheimer Feld 430, 69120 Heidelberg, untergebracht.

 

Öffnungszeiten der Kinder- und Jugendlichen-Notfallpraxis der KVBW:

Montag, Dienstag, Donnerstag: 19.00 Uhr– 22.00 Uhr
Mittwoch, Freitag : 16.00 Uhr– 22.00 Uhr
Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 9.00 Uhr– 22.00 Uhr

 

Die Kinder- und Jugendlichen-Notfallpraxis der KVBW bietet Eltern Hilfe für ihre Kinder, wenn diese akut krank sind, die Kinderarztpraxis aber geschlossen ist. Bei besonders schweren medizinischen Notfällen steht die Kinder-Notfallambulanz des UKHD rund um die Uhr zur Verfügung. Die enge räumliche Anbindung der beiden Einrichtungen ermöglicht es Eltern, nachts, am Wochenende sowie an Feiertagen zügig und ohne lange Wege den optimalen Behandlungsplatz für einen kindermedizinischen Notfall zu finden. Die Kinder- und Jugendlichen-Notfallpraxis der KVBW war im Winter 2020 / 2021 im Zuge der Corona-Pandemie übergangsweise aus der Universitätskinderklinik in Ausweichflächen im Altbau der Chirurgischen Klinik am UKHD umgezogen. So wurde ein räumlicher Abstand zwischen den Besuchspersonen der Kinderklinik und der Notfallpraxis gewährleistet und das Risiko einer Infektion mit dem Corona-Virus minimiert.

Medizinische Versorgung in der Kinder- und Jugendnotfallpraxis der KVBW

Gehfähige Patientinnen und Patienten können wie gewohnt ohne telefonische Voranmeldung zur Behandlung in die Notfallpraxis kommen, sofern die Beschwerden keinen Aufschub bis zum nächsten Werktag erfordern. Patientinnen und Patienten, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht in der Lage sind, selbst in die Notfallpraxis zu kommen, können über die bundesweite Rufnummer 116117 den ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen, um den Fahrdienst anzufordern.

Alles Gute – Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Die KVBW vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts über 22.000 Mitglieder (Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychothe-rapeuten) in Baden-Württemberg. Sie gestaltet und sichert die medizinische Versor-gung für die gesetzlich Versicherten in Baden-Württemberg, schließt Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen, kümmert sich um die Fortbildung ihrer Mitglieder und die Abrechnung der Leistungen. Mehr unter www.kvbawue.de