Heidelberg,
22
Oktober
2019
|
12:18
Europe/Amsterdam

Pressekonferenz des Aufsichtsrats des UKHD abgesagt

Eine Pressemitteilung des Aufsichtsrats des UKHD

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat auf Antrag des Rechtsanwalts von Herrn Prof. Dr. Christof Sohn eine sog. Einstweilige Anordnung erlassen. Mit dieser Anordnung wird es dem Universitätsklinikum vorläufig untersagt, sich zu wesentlichen Ergebnissen des Sachberichts der unabhängigen Kommission zu äußern, soweit sie Herrn Prof. Sohn und das gegen ihn geführte Disziplinarverfahren betreffen. Eine aussagekräftige Vorstellung der zentralen Ergebnisse des Berichts der Kommission ist damit nicht möglich. Die für heute angesetzte Pressekonferenz kann daher leider nicht stattfinden.

Das Universitätsklinikum prüft im Moment die Rechtsbehelfe dagegen. „Der Aufsichtsrat hat die externe Kommission damit beauftragt, den Sachverhalt in der Causa ,Bluttest/HeiScreen' möglichst lückenlos aufzuklären. Wir haben großes Interesse, dass diese Aufklärung in der größtmöglichen Transparenz geschieht. Wir setzen daher alles daran, dass wir zu einem späteren Zeitpunkt die Kommissionsergebnisse vorstellen können“, sagte die Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Simone Schwanitz.