Heidelberg,
04
November
2019
|
12:43
Europe/Amsterdam

Warnstreik am 5. November: Akutversorgung der Patienten ist gewährleistet

Medizinisch unaufschiebbare Patientenbehandlungen und dringend notwendige Operationen werden auch während des Streiks zuverlässig durchgeführt

Für Dienstag, 5. November, hat die Gewerkschaft ver.di die Beschäftigten des Universitätsklinikums Heidelberg zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen. Die drei anderen baden-württembergischen Universitätsklinika Freiburg, Tübingen und Ulm werden bereits am Montag, 4. November, ganztätig bestreikt.

Um die Versorgung der Patientinnen und Patienten sicher zu stellen, hat der Vorstand des Universitätsklinikums Heidelberg mit ver.di eine Notdienstvereinbarung abgeschlossen. Diese sieht eine personelle Besetzung wie an Wochenenden bzw. an Feiertagen vor. Die Ambulanzen des Klinikums bleiben somit geschlossen. Geplante Eingriffe, Diagnostik und Therapien können daher bedauerlicherweise an diesem Dienstag nicht stattfinden und werden kurzfristig nachgeholt.

Alle medizinisch unaufschiebbaren Patientenbehandlungen und dringend notwendige Operationen werden selbstverständlich auch während des Streiks zuverlässig durchgeführt. Die Notfallambulanzen bleiben während des Streiks geöffnet, somit können auch Notfälle weiterhin wie gewohnt behandelt werden.

Der Vorstand des Universitätsklinikums Heidelberg bittet die Patientinnen und Patienten, etwaige Unannehmlichkeiten aufgrund des von ver.di initiierten Streiks zu entschuldigen.

Hintergrund des Streiks ist die aktuell stattfindende TVUK-Lohn- und Gehaltstarifrunde 2019 mit entsprechenden Tarifverhandlungen zwischen dem Arbeitgeberverband der baden-württembergischen Universitätsklinika e. V. (AGU) und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.

Das bisherige Angebot des AGU wurde von ver.di in der letzten Verhandlungsrunde am 25. Oktober als nicht verhandelbar zurückgewiesen. Dabei umfasst das Angebot für die Tabellensteigerung insgesamt fünf Prozent für alle Beschäftigten im Geltungsbereich des Tarifvertrags UK bei einer Laufzeit von 36 Monaten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Vergütung in den baden-württembergischen Universitätsklinika schon seit Jahren spürbar höher ist als im TVöD. Zusätzlich hat der AGU eine Zulage für den Pflege- und Funktionsdienst in Höhe von 200 Euro angeboten und erfüllt somit die Forderungen von ver.di vollumfänglich.

In Kombination mit der vorgesehenen neuen Entgeltordnung, die ab Anfang 2020 greifen soll, beträgt die Vergütungssteigerung für die Pflege insgesamt acht bis 17 Prozent.

Außerdem sollen alle Auszubildenden, die nach der Ausbildung an einem der vier Uniklinika bzw. an einer der dazugehörigen Ausbildungsstätten von einem Uniklinikum in Baden-Württemberg übernommen werden, eine Starterprämie von 450 Euro erhalten.

Für Auszubildende, Praktikanten und Schüler in den Gesundheitsberufen soll die Vergütung um 120 Euro erhöht werden.

Weitere Informationen

Informationen des AGU