Heidelberg,
24
April
2023
|
14:15
Europe/Amsterdam

Warnstreik am Universitätsklinikum Heidelberg vom 24. bis zum 27. April: Patientenversorgung ist gewährleistet

Zusammenfassung

Es werden keine Einschränkungen in der Patientenversorgung am Universitätsklinikum Heidelberg erwartet / Gewerkschaft ver.di hat die Beschäftigten der Klinik-Technik-GmbH zum Streik aufgerufen / Anerkennung für hohe Leistung der KTG-Beschäftigten / Vergütungspaket bereits im März kommuniziert: Steigende Gehälter um bis zu 14,2 Prozent und steuerfreie Einmalzahlungen in Höhe von 4.400 Euro

Die Gewerkschaft ver.di hat die Beschäftigten der Klinik-Technik-GmbH (KTG) – eine hundertprozentige Tochter des Universitätsklinikums Heidelberg (UKHD), die u.a. für den Betrieb der gebäudetechnischen Anlagen, das Energie- und Entsorgungsmanagement am UKHD zuständig ist – vom 24. bis zum 27. April 2023 zu einem viertägigen Warnstreik aufgerufen.

Einschränkungen in der Patientenversorgung sind nicht zu erwarten.

Hintergrund des Streiks sind die Forderungen der Gewerkschaft ver.di nach einem eigenen Tarifvertrag für die KTG. Ein solcher Tarifvertrag wird von der Geschäftsführung der KTG unverändert aus folgenden Gründen abgelehnt:

  • Die ver.di-Forderungen nach einem Tarifvertag für die KTG gehen mit einer Personalkostensteigerung im Gesamtvolumen von mindestens 30 Prozent einher und liegen damit deutlich über den einschlägigen Tarifwerken, insbesondere über dem Tarifvertrag der Uniklinika in Baden-Württemberg (TV-UK), nach dem der größte Teil der nicht-medizinischen Beschäftigten am UKHD (Pflegedienst, medizinische Assistenzberufe usw.) bezahlt werden. 
  • Die KTG wird ausschließlich durch das UKHD finanziert. Für das Jahr 2023 werden – aufgrund von externen Rahmenbedingungen wie die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, Inflation und Energiepreissteigerungen – für das UKHD Verluste im zweistelligen Millionen-Bereich erwartet. Vor dem Hintergrund dieser wirtschaftlich kritischen Situation ist die ver.di-Forderung für das UKHD schlichtweg nicht umsetzbar.
  •  In der KTG gibt es Mitarbeitende, die unter den Bereich des TV-UK bzw. des TV-L fallen. Ein eigener Tarifvertrag für die restlichen Mitarbeitenden der KTG wäre also der dritte Tarifvertrag innerhalb der KTG. Ein wichtiges Anliegen des Universitätsklinikums ist, dass die Versorgungssicherheit für die Patientenbehandlungen sichergestellt ist. Unterschiedliche Tarifverträge würden die Anfälligkeit für Leistungseinschränkungen in der Patientenbehandlung wesentlich vergrößern, was nicht im Sinne des Universitätsklinikums ist.

Aus den genannten Gründen hat die KTG-Geschäftsführung gegenüber ver.di und den Beschäftigten der KTG deutlich kommuniziert, dass eine Aufnahme von Tarifgesprächen nicht in Frage kommt.

Gleichwohl erkennt die KTG-Geschäftsführung die qualitative hohe Leistung der Beschäftigten an und  kommt dem Wunsch nach einer Verbesserung der Vergütungsstrukturen aktuell wie in der Vergangenheit nach

Bereits im März haben KTG-Geschäftsführung und UKHD deshalb ein umfangreiches Paket, das zeitnah zur Verbesserung der Vergütungsstrukturen innerhalb der KTG führt, kommuniziert. 
(siehe auch Pressemitteilung vom 22. März 2023)

 

Es beinhaltet:

  • Eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.950 Euro, zahlbar in zwei Stufen 2023. Die erste Tranche in Höhe von 1.200 Euro (netto) wird noch im April ausgezahlt.
  • Eine weitere steuerfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.050 Euro, zahlbar in 2024.
  • Ab dem Jahr 2024 eine feste Jahressonderzahlung in Höhe von 1.950 Euro.
  • Ab dem 01.01.2025 eine Vergütungssteigerung in Höhe von 125 Euro / Monat.
  • Ab dem Jahr 2024 30 Minuten weniger Arbeit / Woche, ab 2025 30 Minuten weniger Arbeit / Woche und ab Jahr 2026 die Einführung der 38,5-Stundenwoche bei vollem Lohnausgleich.
  • Ab dem Jahr 2024 als zusätzliche soziale Absicherungen, z.B. Entgeltfortzahlung bei Erkrankung eines Kindes oder bei pflegebedürftigen Haushaltsmitgliedern analog zu der TV-UK-Regelung.

Mit dieser Gesamt-Zusage steigen die Gehälter dauerhaft bis Januar 2025 beispielhaft für Fachhandwerker der Entgeltgruppe E3 der KTG Entgeltordnung um bis zu 14,2 Prozent (verglichen mit der Vergütung im Januar 2022).

Zusätzlich wurden bzw. werden im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis Januar 2025 Einmalzahlungen in Höhe von 4.400 Euro (netto) ausgezahlt; das entspricht einem weiteren Nettoeffekt von ca. 5,4 Prozent (ebenfalls für Fachhandwerker der Entgeltgruppe E3).

Die KTG-Geschäftsführung ist unverändert dazu bereit, die bis Januar 2023 begonnenen und dann abgebrochenen Gespräche mit dem Betriebsrat der KTG über die Verbesserung der Arbeitsbedingungen (zum Beispiel in den Bereichen mit Schichtdienst) fortzusetzen.

 

Hintergrund-Info zur KTG

Die Klinik-Technik-GmbH ist eine hundertprozentige Tochter des Universitätsklinikums Heidelberg und beschäftigt aktuell ca. 280 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Zu den Aufgabenschwerpunkten der KTG gehören u.a.:

  • Betrieb der gebäudetechnischen Anlagen, z.B. Lüftung, Elektro, Wasserversorgung
  • Energie- und Entsorgungs-Management
  • Betrieb und Instandhaltung des Gebäude-, Flächen- und Anlagenbestandes
  • Strukturelle Bestandsänderungen (Umbauten), die durch das Klinikum direkt finanziert werden
  • Personalwohnraumverwaltung und Vermietung der Gästehausappartements