Onboarding / Einstellung neue Mitarbeiter
Immunschutz gegen Masern
Seit 01.03.2020 ist entsprechend § 20 Absatz 9 IfSG und des Klinikumsvorstandsbeschluss 72/ 2020 gegenüber dem Universitätsklinikum und seiner Töchter ein Immunschutz gegen Masern nachzuweisen.
Vor der Einstellung am Universitätsklinikum Heidelberg muss über die folgenden Formulare der erforderliche Impfschutz/Immunitätsstatus nachgewiesen werden. Möglicherweise fehlende Nachweise müssen als Einstellungsvoraussetzung bis zur Einstellung/Tätigkeitsaufnahme vorliegen.
Fehlende oder nicht vollständig erfolgte Impfungen sind entsprechend der STIKO-Empfehlungen und auch, sofern es sich um beruflich indizierte Impfungen (gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken/Varizellen) handelt, auf Kosten der GKV durchzuführen bzw. zu ergänzen. (vgl. Schutzimpfungs-Richtlinie des B-GA (geändert 05.03.2020/gültig ab 15.05.2020)).
Formulare zu den Bestimmungen der Einstellungsvorausetzungen für:
- alle Mitarbeiter, PJ-Studenten, Schüler, Azubis, Leiharbeiter, FSJ/BFD, Honorar-/Gastärzte/-innen
- Kurzzeitmitarbeiter: (< 6 Monate), Gastärzte, Famulanten, Praktikanten
- Studierende der Human- oder Zahnmedizin
- Conditions Of Submission for foreign health care workers
- Personaldaten
- FSJ/BFD, Honorar-/ Gastärzte/ -innen (zur Vorlage beim Betriebsärztlichen Dienst)