Betriebsärztlicher Dienst

Onboarding / Einstellung neue Mitarbeiter

Immunschutz gegen Masern

Seit 01.03.2020 ist entsprechend § 20 Absatz 9 IfSG und des Klinikumsvorstandsbeschluss 72/ 2020 gegenüber dem Universitätsklinikum und seiner Töchter ein Immunschutz gegen Masern nachzuweisen.

Vor der Einstellung am Universitätsklinikum Heidelberg muss über die folgenden Formulare der erforderliche Impfschutz/Immunitätsstatus nachgewiesen werden. Möglicherweise fehlende Nachweise müssen als Einstellungsvoraussetzung bis zur Einstellung/Tätigkeitsaufnahme vorliegen.
Fehlende oder nicht vollständig erfolgte Impfungen sind entsprechend der STIKO-Empfehlungen und auch, sofern es sich um beruflich indizierte Impfungen (gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken/Varizellen) handelt, auf Kosten der GKV durchzuführen bzw. zu ergänzen. (vgl. Schutzimpfungs-Richtlinie des B-GA (geändert 05.03.2020/gültig ab 15.05.2020)).