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Genehmigung für den Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen


Dem Genehmigungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Antragsformular
  2. Nachweise des Strahlenschutzbeauftragten
    1. Polizeiliches Fürhungszeugnis / Apporbationsurkunde
    2. Kopie der Fachkundebescheinigung
    3. Kopie der Bestellurkunde durch den Strahlenschutzverantwortlichen
  3. Nachweise des Medizinphysik-Experten (nur bei Anwendungen am Menschen in der Therapie bzw. Diagnostik erforderlich)
    1. Kopie der Fachkundebescheinigung
    2. Kopie der Bestellurkunde durch den Strahlenschutzverantwortlichen
  4. Strahlenschutzanweisung
  5. Gerätebeschreibung
  6. ggf. Prüfbericht des Sachverständigen
  7. ggf. Kopie der Bauartzulassung oder Konformitätskennzeichen (CE)
  8. ggf. Strahlenschutzplan
  9. ggf. Kopie der atomrechtliche Deckungsvorsorge
  10. Lageplan