Universitätsklinikum Heidelberg

Widerspruch nach § 48 LKHG

Was genau ermöglicht der § 48 Landeskrankenhausgesetz?

Das LKHG wurde im Dezember 2025 novelliert. Darin wird es Krankenhäusern in Baden-Württemberg ermöglicht, bestimmte Patient*innendaten zu Forschungszwecken auch ohne Einwilligung an Dritte weiterzugeben. Dabei werden niemals ganze Patient*innenakten oder Klardaten übermittelt. Letztere unterliegen auch weiterhin der Schweigepflicht und bedürfen zur Weitergabe Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

Ganz konkret müssen die Daten für folgende Zwecke erforderlich sein:

  • zur medizinischen, rehabilitativen oder pflegerischen Forschung,
  • zur Öffentlichen Gesundheitsforschung oder
  • zur Qualitätssicherung oder Förderung der Patientensicherheit

Zudem muss das Forschungsinteresse die schutzwürdigen Belange der betroffenen Person nachweislich überwiegen. 

Im § 48 LKHG wird explizit aufgeführt, welche Voraussetzungen für jedes einzelne Vorhaben zwingend gegeben sein müssen, um Daten zu diesen Zwecken weiterzugeben. 

§ 48 Abs. 4 Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg räumt den Patient*innen eine Widerspruchsrecht gegen die beschriebene Weitergabe ein. Mit Geltendmachung des Widerspruchs ist die Weitergabe ausgeschlossen.

Ihr Widerspruch bedarf keiner weiteren Voraussetzungen und keiner Begründung. Der Widerspruch ist unentgeltlich möglich und kann ohne die Einhaltung einer bestimmten Form erfolgen, muss aber Ihre Urheberschaft rechtssicher erkennen lassen. Ihnen entstehen durch den Widerspruch keine Nachteile. Für Ihren Widerspruch können Sie das vom UKHD zur Verfügung gestellte Dokument nutzen

Der Widerspruch wirkt sich nicht auf bereits weitergegebene Daten aus und bleibt unbeachtlich, wenn die Weitergabe zum Zeitpunkt des Eingangs des Widerspruchs bereits erfolgt ist.

Für die Entgegennahme der Erklärung des Widerspruchs haben wir folgende Stelle benannt: 

Universitätsklinikum Heidelberg Patientenverwaltung – Treuhandstelle Im Neuenheimer Feld 672

69120 Heidelberg

Tel: +49 6221 56-7066

treuhandstelle@med.uni-heidelberg.de