Corona-Informationsseite
Neue Regelungen ab 1. März
Ab Mittwoch, 1. März 2023 ist die Testpflicht für Besucherinnen und Besucher sowie Begleitpersonen aufgehoben.
Eine FFP2-Maskenpflicht gilt nach dem bundesweiten Infektionsschutzgesetz noch bis zum 7. April 2023 für Begleit- und Besuchspersonen ab 14 Jahren.
Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind von der Maskenpflicht ausgenommen und tragen ab einem Alter von sechs Jahren einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz.
Besucherinnen und Besucher werden gebeten, bei einer Covid-19-Erkrankung bzw. entsprechenden respiratorischen Symptomen (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber etc.) auf einen Besuch zu verzichten.
Allgemeine Informationen für Patientinnen und Patienten sowie Begleit- und Besuchspersonen finden Sie hier.
Sonderregelungen am Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin
- Besuchszeiten sind täglich von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr
- Kinder unter 14 Jahren sind nicht als Besuchspersonen zugelassen
- Die Anzahl von Besuchspersonen ist begrenzt auf ein Elternteil sowie eine weitere Person pro Tag
- Bei einer mitaufgenommenen Bezugsperson ist der Besuch durch eine weitere Person möglich
- Besuchsmöglichkeiten auf den Intensivstationen werden im Einzelfall mit der Station und dem Behandlungsteam besprochen
- Sofern weitere abweichende Besuchsregelungen gelten, erhalten Eltern die Information vor Ort auf der Station
Sonderregelungen an der Frauenklinik
- Besuchszeiten täglich von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr
- Maximal zwei Besuchspersonen pro Tag