Oberer Respirationstrakt (Nasen-, Rachen, Tonsillenabstrich)
Indikation
- Nasenabstrich: Nachweis einer Kolonisation mit Staph.aureus, besonders Oxacillin-resistenten Staphylokokken (ORSA), s. MRSA
- Rachenabstrich: V.a. Streptokokken-Pharyngitis oder Scharlach, V.a. Angina Plaut Vincent,
- Sonderfälle:
- Abstrich unter pseudomembranösen Belägen der Rachenschleimhaut bei V.a. Diphtherie > umgehende Information des Labors; s. Diphterie
- Mund-, Zungenabstrich: zum Nachweis einer Schleimhautmykose
- Rachenspülwasser: zum kulturellen und molekularbiologischen Nachweis von M.pneumoniae (nur nach Absprache)
- Bei V.a. Sinusitis werden Proben mit invasiven Maßnahmen gewonnen, sie sind daher als Wundmaterialien zu betrachten. Zugehörige Hinweise finden Sie unter Wundmaterialien
Materialentnahme und Versand
Abstrich: Mit Abstrichtupfer von verdächtigen Läsionen
Rachenspülwasser: Mund ausspülen mit physiol. Kochsalzlösung,anschließend mit ca. 10 ml physiol. Kochsalzlösung gurgeln, Probe inein Sputumröhrchen geben und rasch einsenden
Sinnvolle Untersuchungsanforderungen
E+R, Hefen, MRSA,
Nur bei entsprechendem klinischen Verdacht: Diphtherie, Angina Plaut-Vincent, Mycoplasma pneumoniae,
Dauer der Bearbeitung des Untersuchungsauftrags
Regelmäßige Inkubationszeit zwei Tage, für Antibiogramm undIdentifikation meist ein Tag länger, Sonderanforderungen ggfs. länger
Hinweise zur Bewertung
Keime der physiologischen Rachenflora (z.B. vergrünendeStreptokokken, koagulase-negative Staphylokokken, apathogene Neisserienund Corynebakterien) werden summarisch als "Normalflora" befundet.Potentielle Pathogene wie ß-hämolysierende Streptokokken, S.aureus,Pneumokokken oder gramnegative Stäbchen werden einzeln befundet und mitAntibiogramm angegeben, auch wenn gesunde Keimträger häufig sind. InRelation zur Klinik ist die Relevanz der Isolate zu prüfen, eineAntibiotikatherapie ist nur dann einzuleiten, wenn klinische Zeichender bakteriellen Infektion vorliegen und der obere Respirationstraktder wahrscheinliche Focus ist.
S.aureus ist bei bis zu 30% der Bevölkerung physiologischerweise imNasen- und Rachenraum ohne Krankheitswert nachweisbar und nichttherapiepflichtig.
Meldepflicht
Bei Diphtherie (Erkrankung, Tod)