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Standardanforderung E+R (Erreger und Resistenz)


Indikation

E+R umfasst die kulturelle Untersuchung und die Erstellung von Antibiogrammen für obligat und fakultativ pathogene Erreger, bei diversen Materialien auch die direkte mikroskopische Untersuchung. Die eingesetzten Kulturmedien, Anreicherungsverfahren und weiterführenden Verfahren stellen ein dem jeweiligen Material optimal angepasstes Procedere dar, das sich nach den gültigen internationalen und nationalen Qualitätsrichtlinien richtet. Dies schließt materialabhängig die Suche nach anspruchsvollen oder anaeroben Keimen ein.

Beispielsweise umfasst die Anforderung E+R bei Stuhl/Rektalabstrich die Suche nach Salmonellen, Shigellen, Yersinien, Aeromonas und Campylobacter.

Materialentnahme und Versand

s. Untersuchungsmaterialien

Dauer der Bearbeitung des Untersuchungsauftrages

Direktpräparate: Sofort nach Materialeingang

Inkubation des Materials: Mind. zwei Tage (Ausnahme Urin: ein Tag)

Identifizierung: Variabel, zwischen 1 Tag bis zu ca. 5 Tagen

Antibiogramme: Nach Keimisolierung ein Tag, bei MHK-Bestimmungen meistens zwei Tage.

Darmpathogene Erreger: Erster Verdacht auf einen darmpathogenen Erreger nach 1-2 Tagen (sofortige telefonische Mitteilung), endgültige Differenzierung weitere 2 Tage, bei Serotypisierung ggfs. länger.

Hinweise zur Bewertung

Das Labor nimmt eine Bewertung der nachgewiesenen Keime vor. Dabei wird vor allem unterschieden, ob es sich um Keime einer für das jeweilige Untersuchungmaterial typischen Standortflora oder Kontaminanten handelt. Für letztere wird keine Speziesdifferenzierung und kein Antibiogramm erstellt.

Der Nachweis von Salmonellen, Shigellen, Yersinien, Aeromonas und Campylobacter aus Stuhl gilt bei entsprechender Klinik als signifikant.

Meldepflicht

Nach dem Infektionsschutzgesetz unterliegen eine Reihe von Bakterien der Meldepflicht. Hinweise hierzu finden sie ohne Anspruch auf Vollständigkeit bei den Informationen zu den Materialarten oder spezifischen Untersuchungsanforderungen.

Nach dem Infektionsschutzgesetz sind beispielsweise die Enteritis infectiosa durch Salmonellen und übrige Formen meldepflichtig