Oberer Respirationstrakt (Nasen-, Rachen-, Tonsillenabstrich)
Indikation
- Nasenabstrich: Nachweis einer Kolonisation mit Staph.aureus, besonders Oxacillin-resistenten Staphylokokken (ORSA), s. MRSA
- Rachenabstrich: V.a. Streptokokken-Pharyngitis oder Scharlach, V.a. Angina Plaut Vincent,
- Sonderfälle:
- Abstrich unter pseudomembranösen Belägen der Rachenschleimhaut bei V.a. Diphtherie > umgehende Information des Labors; s. Diphterie
- Mund-, Zungenabstrich: zum Nachweis einer Schleimhautmykose
- Rachenspülwasser: zum kulturellen und molekularbiologischen Nachweis von M. pneumoniae (nur nach Absprache)
- Bei V.a. Sinusitis werden Proben mit invasiven Maßnahmen gewonnen, sie sind daher als Wundmaterialien zu betrachten. Zugehörige Hinweise finden Sie unter Wundmaterialien
Materialentnahme und Versand
Abstrich: Mit Abstrichtupfer von verdächtigen Läsionen
Rachenspülwasser: Mund ausspülen mit physiol. Kochsalzlösung, anschließend mit ca. 10 ml physiol. Kochsalzlösung gurgeln, Probe in ein Sputumröhrchen geben und rasch einsenden
Sinnvolle Untersuchungsanforderungen
E+R, Hefen, MRSA,
Nur bei entsprechendem klinischen Verdacht: Diphtherie, Angina Plaut-Vincent, Mycoplasma pneumoniae,
Dauer der Bearbeitung des Untersuchungsauftrags
Regelmäßige Inkubationszeit zwei Tage, für Antibiogramm und Identifikation meist ein Tag länger, Sonderanforderungen ggfs. länger
Hinweise zur Bewertung
Keime der physiologischen Rachenflora (z.B. vergrünende Streptokokken, koagulase-negative Staphylokokken, apathogene Neisserien und Corynebakterien) werden summarisch als "Normalflora" befundet. Potentielle Pathogene wie ß-hämolysierende Streptokokken, S.aureus, Pneumokokken oder gramnegative Stäbchen werden einzeln befundet und mit Antibiogramm angegeben, auch wenn gesunde Keimträger häufig sind. In Relation zur Klinik ist die Relevanz der Isolate zu prüfen, eine Antibiotikatherapie ist nur dann einzuleiten, wenn klinische Zeichen der bakteriellen Infektion vorliegen und der obere Respirationstrakt der wahrscheinliche Focus ist.
S.aureus ist bei bis zu 30% der Bevölkerung physiologischerweise im Nasen- und Rachenraum ohne Krankheitswert nachweisbar und nicht therapiepflichtig.
Meldepflicht
Bei Diphtherie (Erkrankung, Tod)