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In dem Wandlungsprozess sind für die Universitätsklinika folgende Entwicklungen und Fragestellungen herauszuhe-ben bzw. zu beantworten:
Stationärer Bereich
> Wie ist die Hochleistungsmedizin ausreichend zu finanzieren (Extremkostenfälle und Innovationen)?
> In welchem Umfang werden die kurz-/mittelfristig abneh- mende Grundlohnsumme und staatlichen Anstrengungen im steuerfinanzierten Ausgleich des Gesundheitsfonds zu Kostendämpfungsmaßnahmen für die Krankenhäuser ab 2011 führen?
> Wie werden die gesetzlichen Vorgaben des Krankenhaus- finanzierungs-Reformgesetzes (KHRG) im sog. ordnungs- politischen Rahmen durch die beauftragten Institute und Bundesländer ausgestaltet und umgesetzt? Änderungen betreffen die Ablösung der Veränderungsrate der Grund- lohnsumme durch einen vom Gesundheitsminister fest- zusetzenden Orientierungswert, die länderspezifisch mögliche Umstellung auf Investitionspauschalen, die Angleichung der Landesbasisfallwerte in einem Bundes- basisfallwert-Korridor und die Einführung eines pauscha- lierenden Entgeltsystems für die Psychiatrie.
> Welche neuen wettbewerblichen Steuerungselemente werden in gesetzlichen Novellierungen Berücksichtigung finden: Selektivverträge, „Pay-for-performance“-Verträge, neue Integrationsverträge (Pauschalen für ambulant-sta- tionäre Patientenbehandlungen in einem Zeitraum)?
> Wie können die Leistungsspektren von der Grund- bis zur Maximalversorgung mit anderen Marktteilnehmern gemeinsam strukturiert werden?
> Welche Auswirkungen hat die geplante GOÄ-Reform auf die Privatliquidation und Abgaben an das Krankenhaus?
Ambulanter Bereich
> Wie gestaltet sich zukünftig die Zulassung zu den Hoch- schulambulanzen (u.a. Fragen der Trennung von For- schung und Lehre einerseits, Krankenversorgung andererseits)?
> Welche Auswirkungen haben entgeltwirksame Veränder- ungen der Vertragsärztevergütung auf die Hochschulam- bulanzvergütung?
Aktuelle Herausforderungen an die Universitätsklinika
> Welche Wirkungen werden die Finanzierungsschwierig- keiten des Gesundheitsfonds auf die kommenden Hoch- schulambulanzvergütungen (insbesondere betreffend neuer Leistungen und Mehrleistungen) entfalten?
> Wie kann die zukünftige Leistungserbringung mit den Vertragsärzten besser vernetzt werden?
> Welche Auswirkungen werden sog. neue kassenspezi- fische Hausarztprogramme/ggf. Facharztprogramme, die aus der KV-Gesamtvergütung herausgelöst werden, auf stationäre und ambulante Zuweisungen haben?
> Sollen neue ambulante Versorgungsangebote (z.B. MVZ oder Leistungen nach § 116b SGB V) bisherige Leistungen der Hochschulambulanzen ersetzen? Von Interesse ist zudem, ob es zu gesetzlichen Änderungen, insbesondere Begrenzungen für Krankenhäuser bei diesen Gestaltungsformen kommen wird.
> Wird die Gesetzgebung den Ländern Befugnisse zur sektorübergreifenden Bedarfsplanung in der vertrags- ärztlichen Versorgung einräumen?
Investitionen
> Wird die Landesregierung noch in der laufenden Legislatur- periode das Universitätsklinika-Gesetz betreffend Investi- tionsfinanzierung/Bauherreneigenschaft novellieren?
> Wie kann die Investitionstätigkeit nach Wegfall der HBFG- Finanzierung und der landespolitischen Option zur Ein- führung von Investitionspauschalen ab 2012 (nach KHRG) gesichert werden? (Bis Ende 2013 werden Investitionen in die Hochschulmedizin über pauschale, zweckgebun- dene Zuweisungen nach Art. 143 c GG vom Bund mit- finanziert; die Abwicklung liegt allein in der Zuständig- keit des Landes. Medizinische Forschungsbauten und Forschungsgroßgeräte werden hälftig gefördert. Welche Landesanteile werden zur Verfügung gestellt?)
> Welche neuen Finanzierungsmodelle helfen betriebswirt- schaftlich erforderliche Investitionen zu realisieren (PPP- Modelle etc.)?
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