Mein Nachlass für die medizinische Zukunft
Irgendwann stellt sich jeder Mensch die Frage: Was bleibt, wenn ich einmal nicht mehr bin? Solche Gedanken entstehen oft in Zeiten des Wandels – bei einer Heirat, der Geburt eines Kindes, dem Verlust eines geliebten Menschen oder durch ein Erbe.
Mit einem Testament schaffen Sie Klarheit: Sie regeln was mit Ihrem Besitz geschieht, sorgen für Ihre Familie und Freunde vor und können gleichzeitig etwas Bleibendes bewirken. So behalten Sie die Gewissheit, alles rechtzeitig geordnet zu haben – ein beruhigendes Gefühl das Sicherheit gibt.
Ein Testament ist dabei nicht nur für ältere Menschen wichtig. Auch Jüngere, die Verantwortung für andere tragen, sollten sich frühzeitig Gedanken machen. Zwar fällt es oft schwer sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, doch es lohnt sich, denn so stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille respektiert wird und alles in Ihrem Sinne geschieht.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet: Je nach Familiensituation erben Ehepartner, Verwandte oder – falls niemand vorhanden ist – der Staat. Wenn Sie jedoch selbst bestimmen möchten wer Ihr Erbe sein soll oder wenn Sie einen Teil Ihres Vermögens einem guten Zweck zukommen lassen möchten, benötigen Sie ein Testament. Nur so können Sie Ihre Wünsche verbindlich festlegen.
Das Universitätsklinikum Heidelberg freut sich über jede Person, die es in ihrem Testament bedenkt – sei es als Erbe oder über ein Vermächtnis. Ihre Zuwendung trägt dazu bei die medizinische Forschung und Versorgung künftiger Generationen weiterzuentwickeln. Damit hinterlassen Sie etwas von unschätzbarem Wert: Hoffnung und Heilung für die Zukunft. Dafür danken wir Ihnen von Herzen. Ihr Nachlass wird selbstverständlich mit größtem Respekt und juristischer Sorgfalt behandelt.
Wenn Sie erwägen Ihren Nachlass zugunsten des Universitätsklinikums Heidelberg zu gestalten, stehen wir Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Unabhängig davon empfehlen wir eine Beratung bei einem Anwalt Ihres Vertrauens, damit Ihr persönlicher Wille sicher und zweifelsfrei festgehalten wird.
Wissenswertes kurz gefasst
Wenn Sie das Universitätsklinikum Heidelberg in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, können Sie festlegen, dass das Universitätsklinikum als Alleinerbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin eingesetzt wird. Auf diese Weise unterstützen Sie über Ihr eigenes Leben hinaus wichtige gemeinnützige Projekte – Ihr Engagement wirkt also weiter und kommt der medizinischen Zukunft zugute.
Testament
Eine persönliche, jederzeit änderbare Verfügung über Ihren Nachlass. Sie können sie handschriftlich oder notariell verfassen und darin genau festlegen wer nach Ihrem Tod erben soll.
Vermächtnis
Sie vermachen einer Person oder Organisation einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag ohne diese zur Erbin oder zum Erben zu machen. Die eigentlichen Erbenden sind verpflichtet dieses Vermächtnis zu erfüllen.
Alleinerbe
Eine Person oder Organisation erhält den gesamten Nachlass und übernimmt im Todesfall die rechtliche Nachfolge. Dazu gehören z. B. die Regelung der Beisetzung, das Beenden laufender Verträge und das Einreichen der letzten Steuererklärung.
Ihr Testament sollte sicher, aber leicht auffindbar hinterlegt sein. Am besten geben Sie es gegen eine geringe Gebühr beim Amtsgericht Ihres Wohnortes in amtliche Verwahrung. So wird sichergestellt, dass es im Todesfall rechtzeitig gefunden und eröffnet wird.
Da das Universitätsklinikum Heidelberg von der Erbschaftssteuer befreit ist, fließt Ihr Nachlass ohne Abzüge direkt in die medizinische Forschung, Versorgung und Unterstützung von Patientinnen und Patienten.
Jede Zuwendung zählt – ob kleiner Geldbetrag, wertvoller Gegenstand oder Spende zu Lebzeiten. Auch kleine Beiträge können einen großen Unterschied machen und langfristige Projekte ermöglichen.
Sollten sich Ihre Lebensumstände ändern, können Sie Ihr Testament jederzeit anpassen. Solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie es ändern oder widerrufen – etwa, wenn sich Ihre familiäre oder finanzielle Situation verändert. So behalten Sie jederzeit die Kontrolle über Ihren letzten Willen.
