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GEWALTAMBULANZ STUTTGART

VERLETZUNGSDOKUMENTATION UND SPURENSICHERUNG NACH GEWALT VERFAHRENSUNABHÄNGIG, AUCH OHNE VORHERIGE ANZEIGE, NIEDERSCHWELLIG, KOSTENFREI FÜR BETROFFENE GEWALTOPFER

Die Niederlassung der Gewaltambulanz des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin Heidelberg bietet in der Region Stuttgart Untersuchungen nach modernsten rechtsmedizinischen Standards an. Über das Institut sind durch Kooperationen mit dem Universitätsklinikum Heidelberg alle dafür erforderlichen Fachbereiche vorhanden. Die Einrichtung soll durch das niederschwellige Angebot einen Beitrag zur Erkennung von Gewalt, zur gerichtsfesten Dokumentation von Verletzungen und Asservierung von Spuren sowie zur Aufklärung gewaltsamer Vorfälle liefern. Damit dient die Abteilung dem Schutz der Opfer vor weiteren, möglicherweise folgeschweren Übergriffen und letztlich der Rechtssicherheit vor allem in Strafverfahren, in denen objektiv gesicherte Beweise eine wichtige Rolle spielen.

Die Abteilung Gewaltambulanz Stuttgart steht mit einem speziell geschulten Expertenteam nach telefonischer Terminabsprache unter +49 152 56783333 zur Verfügung. Der Untersuchungsort (z.B. Klinik, Arztpraxis, Polizei, Haftanstalt, Jugendamt, Gewaltambulanz Stuttgart) sowie der Untersuchungszeitpunkt werden fallspezifisch im Vorgespräch vereinbart.

Die Gewaltambulanz stellt ein niederschwelliges Angebot für von Gewalt betroffene Menschen dar. Untersuchungen durch speziell dafür ausgebildete Ärztinnen und Ärzte aus dem Fachgebiet der Rechtsmedizin ermöglichen in vielen Fällen die Erhebung objektiver Befunde und die Sicherung von Spuren, die einen wichtigen Beitrag zur Klärung des Falles leisten können. Im Fall eines Straf- oder Zivilverfahrens können Rechtsansprüche besser geltend gemacht werden, wenn objektive Sachbeweise vorliegen.

Wer kann die Gewaltambulanz Stuttgart in Anspruch nehmen?
Die Ambulanz steht prinzipiell allen Menschen offen, unabhängig von deren Alter, Geschlecht, Herkunft oder finanzieller Situation. Auch wer keine/noch keine Anzeige bei der Polizei erstatten will, kann sich untersuchen lassen.
Untersucht werden können Personen, die nach gewaltsamen Ereignissen, auch Unfällen, Verletzungen erlitten haben oder bei denen die Sicherung von Spuren (z.B. DNA-Spuren) zur Klärung beitragen könnten.

Eine frühzeitige Untersuchung sollte vor allem nach häuslicher Gewalt, Strangulation, bei Verdacht auf Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Gewalt an älteren Menschen oder nach sonstigen gewaltsamen Übergriffen wie Schlägereien oder Angriffen mit gefährlichen Gegenständen erfolgen. Auch nach Unfällen kann eine Untersuchung sinnvoll sein, wenn rechtliche Konsequenzen möglich sind und der Unfallablauf geklärt werden soll. Nicht zuletzt besteht auch die Möglichkeit einer Untersuchung von Personen, die selbst im Verdacht stehen, eine Gewalttat begangen zu haben, wobei dies nur im polizeilichen Auftrag erfolgen kann.


Wie kann die Zuweisung erfolgen?
Eine telefonische Vorabsprache ist in jedem Fall unter +49 152 56783333 erforderlich. Zuweisen können z.B. Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte, Jugendämter sowie Opferhilfseinrichtungen. Auch Betroffene selbst und deren Angehörige können sich melden.

Die Untersuchungen finden nach Absprache in der Gewaltambulanz Stuttgart mit Sitz am Klinikum Stuttgart, Kriegsbergstraße 60 in 70174 Stuttgart statt. Auch eine Untersuchung an anderen Orten, z.B. auf Polizeidienststellen oder in anderen Kliniken ist nach Absprache möglich. 

Sie erreichen uns derzeit wie folgt:
Montag:       00:00 Uhr - 23:00 Uhr
Dienstag:       8:00 Uhr - 23:00 Uhr
Mittwoch:     08:00 Uhr - 23:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr - 23:00 Uhr
Freitag:         08:00 Uhr - 00.00 Uhr
Samstag:     Durchgehend / 24 Std
Sonntag:      Durchgehend / 24 Std
Feiertage:    wie Wochenende / 24 Std

Welche Leistungen werden angeboten?

  • Rechtsmedizinische Untersuchung
  • Gerichtsverwertbare Dokumentation von Verletzungen
  • Sicherung von Spuren am Körper
  • Begutachtung
  • Weiterführende Untersuchungen, z.B. chemisch-toxikologische Analysen, forensisch-radiologische Untersuchungen
  • Auf Wunsch Information zu geeigneten Beratungsstellen
  • Telefonische Beratung zu forensischen Fragestellungen speziell für Ärzte

In nicht angezeigten Fällen werden Untersuchung, Dokumentation, gewisse chemisch-toxikologische Untersuchungen und Spurensicherung sowie auf Wunsch Vermittlung von Betreuungsangeboten derzeit kostenlos angeboten.


Weitere Informationen:
In nicht angezeigten Fällen werden die erhobenen Daten gespeichert und sind jederzeit abrufbar. Die Erstellung von Gutachten ist kostenpflichtig.

Die Ärztinnen und Ärzte der Gewaltambulanz sind der Schweigepflicht unterstellt. In angezeigten Fällen gelten die Regelungen der Strafprozessordnung.