Karriere Beruf & Familie Arbeitszeit

Informationen zur Arbeitszeit

Häufige Fragen

Sie können einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung nach der Elternzeit stellen. Der Antrag soll genehmigt werden, wenn Sie ein Kind unter 18 Jahren betreuen und dringende betriebliche Belange der Beschäftigung in Teilzeit nicht entgegen stehen. Die Teilzeitbeschäftigung kann auf Antrag bis zu 5 Jahren befristet werden. Eine Verlängerung ist möglich. Diese müssen Sie spätestens 6 Monate vor Ablauf der bisher vereinbarten Teilzeitbeschäftigung beantragen.

Antrag auf Arbeitszeitänderung (PDF)

In Absprache mit dem/der Vorgesetzten sind viele Arbeitszeitmodelle möglich. Bitte nehmen Sie deshalb frühzeitig Kontakt auf.

Die Arbeit von zu Hause aus (Telearbeit) ist grundsätzlich möglich, sofern es der Aufgabenbereich zulässt. Es ist dazu ein Antrag auf Telearbeit vom Vorgesetzten an die Personalabteilung erforderlich. In einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag werden die Details geregelt.

Antrag auf Telearbeit (PDF)

Für MitarbeiterInnen des Klinikums, für die der  TV UK Beruf und Familie gilt, ist ein Ombudsgremium zur Schlichtung gegründet worden. Es besteht aus Arbeitgebervertretern und betriebsangehörigen VertreterInnen der Gewerkschaft ver.di und vermittelt zwischen Beschäftigten und direkten Vorgesetzten und versucht, eine für beide Seiten einvernehmliche Lösung zu erzielen.

Kontakt: gremium.beruffamilie(at)med.uni-heidelberg.de