Organisation Zentrale… Personalwohnraum Kooperation GGH

Kooperationsvertrag mit der GGH

Seit 1990 besteht zwischen dem Universitätsklinikum Heidelberg und der Gemeinnützigen Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz Heidelberg mbH (GGH) ein Kooperationsvertrag über die Zuweisung von Wohnungen an Mitarbeiter des Klinikums. Dem Klinikum stehen innerhalb eines festgelegten Kontingents eine bestimmte Anzahl von Wohnungen zur Verfügung.

Jeder Mitarbeiter des Klinikums Heidelberg hat die Möglichkeit einen Antrag auf Wohnungszuweisung bei der GGH zu stellen. Dazu senden Sie bitte den Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die Abteilung:

Klinik Technik GmbH am Universitätsklinikum Heidelberg

Kfm. Gebäudemanagement – Vermietung und Vertragswesen

Im Neuemheimer Feld 131
69120 Heidelberg

Oder per EMail an info.gaestehaus(at)med.uni-heidelberg.de.

Nach Erhalt des Antrages wird dieser von der Personalabteilung und Personalrat geprüft.

Zu unterstützende Mitarbeiter erhalten daraufhin eine Bescheinigung, welche bei der GGH vorgelegt werden muss, um das Kontingent nutzen zu können. Die Mitarbeiter der GGH beraten Sie gern bei der Erstellung Ihres Antrages.

Ansprechpartner

Gabriele Lenzen

Betreuung
Wohnheime/Gästehäuser
Im Neuenheimer Feld

06221 56-36783
06221 56-5225