Analytik
Pharmazeutische Analytik
Die lückenlose Versorgung der Patientinnen und Patienten mit qualitativ hochwertigen Arzneimitteln ist eine zentrale Aufgabe der Klinikapotheke. Die Abteilung Analytik nimmt dabei eine wichtige Funktion als Kontroll- und Sicherheitsorgan ein, indem sie gesetzliche Vorgaben (ApBetrO, Europäisches Arzneibuch) mit modernsten Messverfahren verknüpft. Die Einhaltung von Qualitätsstandards wie Gerätequalifizierung und Methodenvalidierung spielt dabei eine wichtige Rolle. Erst nach abgeschlossener Analytik und Freigabe der Zubereitungen durch einen Apotheker können die Rohstoffe zur Herstellung eingesetzt bzw. die hergestellten Zubereitungen (Rezepturen nach § 7 bzw. Defekturen nach § 8 ApBetrO) auf die Stationen geschickt und zur Therapie am Patienten angewendet werden.
Eingangs- und Endkontrolle
Wirkstoffe, Hilfsstoffe und Packmittel werden einer sorgfältigen Eingangsprüfung unterzogen. Hierbei sind Identität, Reinheit und Gehalt zentrale Qualitätskriterien. Darüber hinaus werden auch die in der Klinikapotheke eigens produzierten und auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten zugeschnittenen Defekturarzneimittel einer umfassenden Endkontrolle unterzogen. Zusätzlich wird die Herstellung auch durch adäquate Inprozesskontrollen unterstützt, um die höchste Qualität gewährleisten zu können. Hierfür steht eine breite Methodenvielfalt der instrumentellen Analytik wie beispielsweise HPLC, IR-Spektroskopie, UV/VIS-Spektroskopie, Polarimetrie, Refraktometrie, Osmometrie sowie nasschemische Verfahren zur Verfügung.
Stabilitäts- und Kompatibilitätsuntersuchungen
Weiterhin werden in der Analytik Stabilitätsuntersuchungen der in der Apotheke hergestellten Formulierungen durchgeführt, um die Qualität über den gesamten Verwendungszeitraum gewährleisten zu können. Dies setzt eine detaillierte Methodenentwicklung und -validierung voraus. Bereits bei der Entwicklung neuer Arzneiformulierungen zusammen mit der Herstellung ist die Abteilung Analytik gefragt, um spätere Kompatibilitäts- als auch Stabilitätsprobleme zu vermeiden.
Arzneimittelprüfung
Neben den Arzneimitteln aus der Eigenherstellung werden auch die über die Klinikapotheke bezogenen Fertigarzneimittel gemäß ApBetrO § 12 einer regelmäßigen stichprobenhaften Prüfung unterzogen.


