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Arzneimittelkomission (AMK)

Die Arzneimittelkommission (AMK) wählt die Arzneimittel, welche im Klinikum eingesetzt werden, nach therapeutischen, pharmakologischen, pharmakoökonomischen und pharmazeutischen Aspekten aus. Die Arzneimittel werden in einer klinikumsinternen, verbindlichen Arzneimittelliste, welche auch elektronisch hinterlegt ist, zusammengefasst. Die Aufstellung von Therapierichtlinien und –empfehlungen, die Herausgabe von Arzneimittelinformationsschriften usw. sind weitere Aufgaben der Kommission.

Allgemeine Aufgaben

  • Wahrnehmung von Controllingaufgaben
  • Erstellen von Statistiken (auch für Kassenverhandlungen)
  • Erlöswirksame Beratung (z.B. Preisverhandlungen bei Sonderentgelten)
  • Übernahme der Geschäftsführung bei der Arzneimittelkommission