Schwerbehindertenvertretung des Universitätsklinikums Heidelberg
Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung ist es, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in Betrieb oder Dienststelle zu fördern.
Sie vertritt die Interessen der schwerbehinderten Menschen und steht ihnen helfend und beratend zur Seite.
Damit die Schwerbehindertenvertretung ihre Aufgabe wahrnehmen kann, hat der Gesetzgeber den Arbeitgeber verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die Schwerbehinderte oder Gleichgestellte betreffen, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören.
Die Schwerbehindertenvertretung hat darüber zu wachen, dass alle zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge etc eingehalten werden. Außerdem hat sie Anregungen und Beschwerden schwerbehinderter Menschen entgegenzunehmen und, wenn sie berechtigt sind, auf ihre Erledigung hinzuwirken.
Schwerbehindertenvertretungen neu gewählt
Schwerbehindertenvertretungen neu gewählt
Am 8. November wurde die Wahl der Schwerbehindertenvertretung abgeschlossen.
Von 680 schwerbehinderten Menschen bzw gleichgestellte MitarbeiterInnen habe 216 Wähler ihr Wahlrecht wahrgenommen. 189 Stimmen waren gültig, 27 leider ungültig.
Silvio Huber-Härtling wurde mit 158 Stimmen zur „Vertrauensperson“ der schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten gewählt. Zu seinen StellvertreterInnen wurden Wolfgang Schulte (145 Stimmen), Prof Dr. Dr. Christof Hofele (106), Simone Laudenklos (98); Xenia Schubert (97), Sabine Haferkorn, Dirk Priebe (je 86), Selina Krüger (85) und Anne-Valerie Keller (83 Stimmen) gewählt.
Allen Gewählten herzliche Glückwünsche zur Wahl bzw zur Wiederwahl.
Silvio Huber-Härtling wird ab sofort die Schwerbehindertenvertretung im Klinikum übernehmen. Für die Orthopädie bleibt Xenia Schubert und Selina Krüger ebenfalls weiterhin Ansprechpartnerinnen.

Antrag auf Gleichstellung
Behinderte Menschen mit einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von weniger als 50, aber mindestens 30 können den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden (§2 Abs 3 SGB IX). Voraussetzung ist, dass sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.
Es können jedoch nur Rechte und Leistungen in Anspruch genommen werden, die der Teilhabe am Arbeitsleben (Teil 2, SGB IX) zuzuordnen sind.
Die für den Wohnort des behinderten Mensche zuständige Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) nimmt den Antrag entgegen und entscheidet nachdem die betrieblichen Vertretungsinstitutionen (Schwerbehindertenvertretung, Personalrat) und der Arbeitgeber angehört wurden.
Bei einem ablehnenden Bescheid nehmen Sie bitte bald mit uns Kontakt auf!
Wir beraten Sie gerne!
Antrag auf Schwerbehinderung
Die Feststellung einer Schwerbehinderung nach §69 SGB IX erfolgt auf Antrag des behinderten Menschen.
Das für den Wohnort des behinderten Menschen zuständige Versorgungsamt (Landratsamt oder Amt für soziale Angelegenheiten) nimmt den Antrag entgegen und entscheidet nach Aktenlage bzw mit Einholung von medizinischen Gutachten über den Grad der Behinderung (GdB).
Sehr entscheidend sind medizinische Stellungnahmen durch den Hausarzt oder Fachärzte. Diese sollten möglichst früh durch den Antragsteller einbezogen bzw unterrichtet werden.
Bei einem ablehnenden Bescheid nehmen Sie bitte bald mit uns Kontakt auf!
Wir beraten Sie gerne!
Bewerbungen/Einstellungen
Gemäß der Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-Württemberg sind alle Dienststellen verpflichtet, bei Neueinstellungen alle Bewerbungen Schwerbehinderter mit der Schwerbehindertenvertretung zu erörtern.
Für das Universitätsklinikum wurde diese Vorschrift in einer Dienstvereinbarung über das Verfahren bei Stellenausschreibungen präzisiert. Danach ist die Schwerbehindertenvertretung zu den Einstellungsgesprächen hinzuzuziehen.
Personalgespräche
Schwerbehinderte Menschen haben das Recht, bei Personalgesprächen auf der Einbeziehung der Schwerbehindertenvertretung zu bestehen, wenn es um Angelegenheiten geht, die in einem Zusammenhang mit ihrer Behinderung stehen.
Auflistung der Grade der Behinderung ( VersMedV)
Hier finden Sie die Auflistungen der Grade der Behinderung GDB „VersorgungsMedizinVerordnung“
Weiterführende Links
- SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- Integrationsämter
- Integrationsfachdienst
- Behindertenbeauftragter der Bundesregierung
- Sozialverband VdK Deutschland
Mitglieder
Vertrauensperson

Silvio Huber-Härtling
Personalratsbüro
Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Mitglied des Personalrats
100% freigestellt
Stellvertretungen
Die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen wird von folgenden Personen wahrgenommen:
Standort Orthopädie: Xenia Schubert
Standort Im Neuenheimer Feld: Silvio Härtling, Wolfgang Schulte, Prof.Dr. Dr. Christof Hofele, Simone laudenklos,

Wolfgang Schulte
Schwerbehindertenvertretung
(Schwerbehindertenvertretung)
Mitglied
(Suchtausschuss)
Personalrat
(Personalrat am Universitätsklinikum Heidelberg)
Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung Standort Im Neuenheimer Feld
Personalratsbüro

Prof. (apl.) Dr. med. Dr. med. dent. MSc Christof Hofele
Schwerbehindertenvertretung
(Schwerbehindertenvertretung)
Oberarzt
(Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie)

Simone Laudenklos
Schwerbehindertenvertretung
(Schwerbehindertenvertretung)
Mitglied
(Personalrat am Universitätsklinikum Heidelberg)
Personalratsbüro
1. Stellv. Vorsitzende
100% freigestellt für die Personalratsarbeit

Xenia Schubert
Schwerbehindertenvertretung
(Schwerbehindertenvertretung)
Schwerpunkt
Schwerbehindertenvertretung Standort Orthopädie