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Arzneimittelausgabe

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Bereich Wareneingang/Warenausgang

Die angelieferten Arzneimittel werden kontrolliert auf Übereinstimmung mit der Bestellung, auf ordnungsgemäße Beschaffenheit und Einhaltung der Transportbedingungen. Der Warenausgang erfolgt nach detaillierten Pack- und Lieferplänen zum grössten Teil über automatisierte Warentransportsysteme bis hin zur anfordernden Station.

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Bereich Infusionslager

Kommissionierung von Infusionslösungen, Röntgenkontrastmitteln und Produkten zur enteralen Ernährung  

Die Stationen und sonstigen Einrichtungen des Klinikums können die benötigten Medikamente und apothekenüblichen Güter an Werktagen täglich in der Klinikumsapotheke bestellen.Geht die Bestellung bis spätestens 10.00 Uhr in der Apotheke ein, werden Lagerartikel bis 13.00 Uhr zum Transport bereit gestellt (Liefergarantie). Üblicherweise erfolgen die meisten Anforderungen aus dem mit Hilfe der EDV von der Apotheke erstellten Katalog. Auch die Übermittling der Bestellungen von den Stationen an die Apotheke erfolgt elektronisch sehr schnell, ebenso dass grösstenteils automatische Kommissionieren der Medikamente durch einen Roboter.

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Bereich Belieferung ZE, NUB & Blutprodukte

Chargendokumentation von Blutprodukten lt. Transfusionsgesetz (TFG)

Seit 01.Juli 1998 ist das neue Transfusionsgesetz (TFG) in Kraft. Dieses Gesetz fordert eine durchgängige Dokumentation von Blut und Blutprodukten vom Spender bis zum Empfänger. Jede Anwendung von Blutprodukten und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen zur Behandlung von Hämöstasestörungen sind unmittelbar nach der Applikation vom Arzt zu dokumentieren oder dokumentieren zu lassen. Folgende Angaben sind hierbei vorgeschrieben:

  • Patientenidentifikationsnummer oder eindeutige Angaben zur Person, wie Name, Vorname Geburtsdatum und Adresse
  • Chargenbezeichnung
  • Pharmazentralnummer oder Bezeichnung des Präparates
  • Name oder Firma des Pharmazeutschen Unternehmers
  • Menge und Stärke
  • Datum und Uhrzeit der Applikation

Die Aufzeichnungen sind 30 Jahre aufzubewahren und müssen im Bedarfsfall zum Zwecke der Rückverfolgung unverzüglich zur Verfügung stehen. Das Krankenhaus bzw. die Praxis hat dafür zu sorgen, daß die Daten patienten- und produktbezogen genutzt werden können. Auch der Verbleib nicht angewendeter Blutprodukte ist zu dokumentieren. Somit muß auch jede Flasche, die z.B. wegen Verfall oder Bruch vernichtet wurde, dokumentiert werden.

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