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Wichtig für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis befristet ist, gekündigt oder aus anderem Grund aufgelöst wird

Seit Juli 2003 gibt es die Pflicht zur Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit dies ist ein externer Link

Ansonsten dohen empfindliche Abzüge.

 

 

Bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Eigenkündigungen ist es seit Juli 2003 erforderlich, dass sich die/der Betreffende am nächsten Tag beim Arbeitsamt meldet, damit seine Vermittlung rasch auf den Weg gebracht wird.

 

Befristet Beschäftigte müssen sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitsamt melden.

 

Kommt man dieser Pflicht nicht nach und erhält später vom Arbeitsamt Arbeitslosengeld, kann es ansonsten zu Abzügen von 7,00 bis 50,00 €uro pro Tag der verspäteten Meldung kommen.

 

Im Klartext:

 

  • Sie haben die Kündigung gerade erhalten!
  • Sie sind noch 3 Monate befristet beschäftigt !
  • Sie haben gerade einen Aufhebungsvertrag geschlossen !
  • Sie haben gerade selbst gekündigt !

 

dann müssen Sie

 

  • sofort (innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Kündigung) persönlich bei der Bundesagentur für Arbeit melden, um eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen.