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Entsorgung von radioaktiven Abfällen

Die Entsorgung von radioaktiven Abfällen des Universitätsklinikums Heidelberg erfolgt ausschließlich über den Zentralbereich Neuenheimer Feld, Abt. Strahlenschutz, Im Neuenheimer Feld 327. Dort stehen Ihnen folgende Personen als zuständigen Ansprechpartner zur Verfügung:

  • Herr Natale Pasculli
    Abteilungsleiter
    FON: 06221 - 54 - 4117
    DECT: 06221 - 56 - 38440
  • Frau Heike Harnisch
    Stellvertreterin
    FON: 06221 - 54 - 4104
    DECT: 06221 - 56 - 39183
  • Herr Rolf Görlich
    FON: 06221 - 54 - 4109
    DECT: 06221 - 56 - 32395

Die Entsorgungsfahrten des Zentralbereiches Neuenheimer Feld (ZNF) werden an jedem zweiten und vierten Dienstag eines Monats durchgeführt. Die einzelnen Abholstellen werden allerdings nur dann angefahren, wenn der Entsorgungsbedarf bis spätestens Freitag, 12:00 Uhr der vorausgehenden Woche per FAX (06221 - 54 - 6125) angemeldet wurde. Dafür sind die Meldeformulare des ZNF für radioaktive Abfälle und Leerbehälter zu verwenden. Zur Abgabe von radioaktiven Abfall an den ZNF müssen die Übernahme- und Begleitscheine vollständig und gut lesbar ausgefüllt werden, damit der Abholdienst die Transportbehälter übernehmen kann.

Das Sortieren der radioaktiven Abfälle aus den Überwachungs- bzw. Kontrollbereichen erfolgt ausschließlich durch den Verursacher, der nach langlebigen (Halbwertszeit größer 100 Tage) und kurzlebigen Isotopen (Halbwertszeit kleiner 100 Tage) unterscheiden muss. Die kurzlebigen Einzelgebinde müssen nuklidspezifisch verpackt werden. Auf dem Abfallgebinde ist die geschätzte Aktivität, das Isotop und das Bezugsdatum anzugeben. Bei langlebigen Nukliden dürfen die Gebinde, außer Tritium (H-3) und Kohlenstoff (C-14), gemischt werden. Uranhaltige Abfälle (Uranylacetat u.a.) müssen je nach Menge in 1 oder 10 Liter - PE-Flaschen eingegipst werden (Volumenausdehnung berücksichtigen). 

Auf dem Meldeformular für radioaktive Abfälle hat der zuständige Strahlenschutzbeauftragte die Ortsdosisleistung (µSv/h - im Regelfall < Nulleffekt (NE)) zu vermerken, die direkt an der Behälteroberfläche ermittelt wird. Besteht der Verdacht einer Kontamination des Abfallbehälters / - fasses, ist es dringend erforderlich einen Wischtest (Bq/cm²) durchzuführen.

Das Gesamtgewicht der Abfallbehälter kann abgeschätzt werden. Hierzu können die folgenden Erfahrungswerte angenommen werden:

  • R-Fass (200 l): 70 kg
  • D-Behälter (120 l): 50 kg
  • L-Behälter (25 l): 25 kg
  • C- Behälter (10 l): 10 kg

Trennungskriterien für radioaktive Abfälle

 

Abfallart Verpackung Transportbehälter
Papier / Plastik / Glas / Metall 10 Liter Rundbodensack R-Faß (200 Liter, orange)
wässrige Flüssigkeiten 5 bis 50 Liter PE-Flaschen R-Faß (200 Liter, orange)
Vials (schwer entflammbar) 10 Liter Rundbodensack R-Faß (200 Liter, orange)
umschlossene Stoffe nach Absprache nach Absprache
Vials (leicht entzündlich) 25 Liter PE-Beutel L-Behälter (25 Liter, weiß)
brennbare Flüssigkeiten 5 oder 60 Liter Behälter N- / P-Behälter (5 / 60 L, weiß)
Abfallart Verpackung Transportbehälter
Papier / Plastik / Glas / Metall 10 Liter Rundbodensack D-Behälter (120 Liter, weiß)
wässrige Flüssigkeiten 5 bis 50 Liter PE-Flaschen C- / A-Behälter (10 / 40 l, weiß)
Vials (schwer entflammbar) 25 Liter Rundbodensack L-Behälter (25 Liter, weiß)
umschlossene Stoffe nach Absprache nach Absprache
Vials (leicht entzündlich) 25 Liter PE-Beutel L-Behälter (25 Liter, weiß)
brennbare Flüssigkeiten 5 oder 60 Liter Behälter N- / P-Behälter (5 / 60 L, weiß)

Begleitscheine

  • UN 2908: radioaktive Stoffe, freigestelltes Versandstück - leere Verpackung
    PDF (274 KB)
  • UN 2910: radioaktive Stoffe, freigestelltes Versandstück - begrenzte Stoffmenge
    PDF (275 KB)
  • UN 2911: radioaktive Stoffe, freigestelltes Versandstück, Instrumente oder Fabrikate
    PDF (275 KB)
  • UN 2915: radioaktive Stoffe, Typ A - Versandstück
    PDF (275 KB)
  • UN 3321: radioaktive Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität (LSA-II)
    PDF (275 KB)