Organisation Zentrale… Zentraler… Strahlenschutzüberwachu… Melderegelung Kategorie INFO

Kategorie INFO

Der zuständige Strahlenschutzbeauftragte hat innerhalb von zwei Arbeitstagen das besondere Vorkommnis an folgende Institutionen zu melden:

Regierungspräsidium Karlsruhe

FON: 0 62 21 - 13 75 - 2 21
FAX: 0 62 21 - 13 75 - 2 05

Strahlenschutzbevollmächtigten

Dipl.Ing. Knoch

Innerhalb von zehn Arbeitstagen ist ein vollständiger Bericht an den Strahlenschutzbevollmächtigten zu senden.

Die Meldung soll u.a. folgendes beinhalten:

  • Name
  • Abteilung
  • Ort und Zeitpunkt der Entdeckung und des Eintritts des Vorkommnisses
  • Ablauf in zeitlicher Folge
  • Auswirkungen auf Personen, Sachgüter sowie Umwelt
  • Maßnahmen zur Eindämmung (Sofortmaßnahmen)
  • Vorkehrungen gegen Wiederholung
  • sonstige Konsequenzen