Kategorie INFO
Der zuständige Strahlenschutzbeauftragte hat innerhalb von zwei Arbeitstagen das besondere Vorkommnis an folgende Institutionen zu melden:
Regierungspräsidium Karlsruhe
FON: 0 62 21 - 13 75 - 2 21
FAX: 0 62 21 - 13 75 - 2 05
Strahlenschutzbevollmächtigten
Innerhalb von zehn Arbeitstagen ist ein vollständiger Bericht an den Strahlenschutzbevollmächtigten zu senden.
Die Meldung soll u.a. folgendes beinhalten:
- Name
- Abteilung
- Ort und Zeitpunkt der Entdeckung und des Eintritts des Vorkommnisses
- Ablauf in zeitlicher Folge
- Auswirkungen auf Personen, Sachgüter sowie Umwelt
- Maßnahmen zur Eindämmung (Sofortmaßnahmen)
- Vorkehrungen gegen Wiederholung
- sonstige Konsequenzen