Organisation Zentrale… Zentraler… Strahlenschutzüberwachu… Melderegelung Kategorie I

Kategorie I

Der zuständige Strahlenschutzbeauftragte hat unverzüglich (vorab fernmündlich oder Telefax, sodann schriftlich anzuzeigen) das besondere Vorkommnis an folgende Institutionen zu melden:

Regierungspräsidium Karlsruhe

FON: 0 62 21 - 13 75 - 2 21
FAX: 0 62 21 - 13 75 - 2 05 

Strahlenschutzbevollmächtigten

Dipl. Ing. Knoch

Außerhalb der Dienstzeit ist über die Leitstelle der Polizei Heidelberg (Telefon 110) ein Bediensteter des Regierungspräsidiums Karlsruhe und der Strahlenschutzbevollmächtigte über seine private Rufnummer telefonisch zu unterrichten. Sobald die zum Verständnis der Ursachen, des Ablaufs und der Auswirkungen des Vorkommnisses wesentliche Informationen vorliegen, ist unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen ein Bericht an den Strahlenschutzbevollmächtigten zu senden.

Die Meldung soll u.a. folgendes beinhalten:

  • Name
  • Abteilung
  • Ort und Zeitpunkt der Entdeckung und des Eintritts des Vorkommnisses
  • Ablauf in zeitlicher Folge
  • Auswirkungen auf Personen, Sachgüter sowie Umwelt
  • Maßnahmen zur Eindämmung (Sofortmaßnahmen)
  • Vorkehrungen gegen Wiederholung
  • sonstige Konsequenzen