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Verhalten im Fall eines Zahnunfalls

Leitsatz: Zuerst prüfen ob „allgemeingesundheitliche Schäden“ zu befürchten sind oder der Unfall allein Schäden an den Zähnen oder dem Zahnhalteapparat verursacht hat
  • Lag eine Bewusstlosigkeit vor? Hat sich die Person übergeben? Kann sich die betroffene Person an den Unfallhergang und das Geschehen danach erinnern? Weiß die betroffene Person wo sie sich befindet und welches Datum heute ist?
  • Gibt es offene oder versteckte Verletzungen im Bereich des Kopfes?
  • Gibt es sonstige Verletzungen am Körper?
  • Besteht der Verdacht, dass auch bedeutende Verletzungen außerhalb des Mundraumes vorliegen, sollte die sofortige Vorstellung bei einem Unfallchirurgen (Allgemeine Unfallchirurgie) oder einem Arzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie erfolgen, der sowohl Arzt als auch Zahnarzt ist (MKG-Klinik)
  • •Im Rahmen des Unfallhergangs herausgeschlagene Zähne oder abgebrochene Zahnfragmente sollten für die Zeit des Weges zur und während der allgemeinmedizinischen Untersuchungen unbedingt in einer geeigneten Zellnähr-Flüssigkeit „Zahnrettungsbox“ aufbewahrt werden (siehe dazu den Punkt „Prävention/ Vorbeugung von Trauma bedingten Zahnschäden“ auf unserer Website)
Suchen Sie zur Versorgung ihrer Zahntrauma-Verletzungen umgehend einen Zahnarzt auf !
  • Noch am Ort des Unfalls sollten herausgeschlagene Zähne oder Zahnfragmente gesucht und optimal gelagert werden werden. Vermeiden Sie hierbei unbedingt Berührungen an der Zahnwurzel! Reinigen Sie die Zähne auch bei groben Verschmutzungen nicht!
  • Dieser Punkt ist besonders wichtig: Für den Transport zu Ihrer(/-m) Zahnärztin(/-arzt) (oder dem zahnärztlichen Notdienst), legen Sie die herausgeschlagenen Zähne oder Zahnfragmente dringend in ein Gefäß mit geeigneter Flüssigkeit ein (siehe dazu den Punkt „Prävention/ Vorbeugung von Trauma bedingten Zahnschäden)
  • Bewahren Sie Ruhe. Sie haben nun schon gut und richtig gehandelt. Suchen Sie nun Ihre(-n) Zahnärztin(/-arzt) oder (an Wochenenden und Feiertagen) den zahnärztlichen Notdienst auf. Hier wird man die unfallbedingten Schäden Ihrer Zähne und der umliegenden Gewebe genau inspizieren und alles Notwendige tun, um den Erhalt Ihrer Zähne zu versuchen.
Allgemeine Fragen, die zu klären sind:
  • Besteht ein Tetanusschutz durch entsprechende Schutzimpfung? Diese Frage lässt sich meist durch einen Blick in Ihren Impfpass oder durch Nachfrage bei Ihrem Hausarzt beantworten. Auch bei kleineren Verletzungen sollte dies nachgeholt werden, sofern kein ausreichender Tetanusschutz vorliegt.
  • Fand der Unfall in der Schule, auf der Arbeit, im Kindergarten oder auf dem Weg statt? In diesem Fall sollten Sie die jeweilige Einrichtung sobald wie möglich über den Unfall informieren.